Von Hasnain Kazim, Islamabad
Der Traum von der Rückkehr an die Macht ist ausgeträumt: Der frühere Militärdiktator Pervez Musharraf, der von 1999 an fast ein Jahrzehnt in Pakistan herrschte, darf bei der Parlamentswahl am 11. Mai nicht kandidieren. Musharraf wollte in insgesamt vier Wahlkreisen über das Land verteilt antreten, um seine Chance auf einen Erfolg zu erhöhen. Doch in allen vier Regionen ließ ihn die Wahlkommission mit Verweis auf laufende Verfahren gegen ihn nicht zu.
Ihm werden unter anderem ein Putsch, die Beteiligung an der Ermordung der Oppositionspolitikerin und zweimaligen Premierministerin Benazir Bhutto, die verfassungswidrige Ausrufung des Notstands sowie die Absetzung von Obersten Richtern vorgeworfen. Damit sei er gemäß der pakistanischen Verfassung, die unter anderem einen "guten Charakter" und Grundkenntnisse des Islam vorsieht, nicht geeignet.
Musharraf war gegen die Entscheidung der Kommission gerichtlich vorgegangen. So sei nicht Musharraf allein für den Notstand im Jahr 2007 verantwortlich, sondern die gesamte damalige Regierung, argumentierte sein Anwalt. Doch die Richter gaben den Prüfern der Wahlkommission recht.
"Bestenfalls Regierungschef von Facebookistan"
Der Ex-Diktator hatte sich ausgerechnet, mit Hilfe von Koalitionspartnern wieder an die Macht zu kommen. Doch seit seiner Rückkehr am 24. März aus mehrjährigem Exil in London und Dubai war die erhoffte Unterstützung ausgeblieben. Bei Kundgebungen erschienen nur wenige tausend Menschen, sein Team bot Medienhäusern zuletzt Interviewtermine wie Sauerbier an.
Musharraf verwies immer wieder auf die Unterstützung, die er in sozialen Medien erhalte, und betonte, er verdiene eine Chance auf die Rückkehr an die Macht, um Pakistan wirtschaftlich wieder auf Spur zu bringen und Extremismus zu bekämpfen. Journalisten höhnten dagegen, er könne "bestenfalls Regierungschef von Facebookistan" werden, niemals aber von Pakistan.
Auch der bisherige Premierminister Raja Pervez Ashraf muss eine herbe Niederlage einstecken: Wegen Korruptionsvorwürfen darf er ebenfalls nicht bei der Wahl antreten. Richter in Rawalpindi hielten auch in seinem Fall die Entscheidung der Wahlkommission aufrecht, wonach er die Kriterien eines "vertrauenswürdigen und redlichen Kandidaten" nicht erfülle.
Korruptionsvorwürfe gegen den Ex-Premier
Die Korruptionsvorwürfe stammen aus der Zeit, als er noch Energieminister der bisherigen Regierung war. Bei der Vergabe von Aufträgen zum Bau von Stromaggregaten durch ausländische Firmen soll er Schmiergelder erhalten und davon Immobilien in London gekauft haben. Es geht um "Rental Power", um Kleinstkraftwerke, die Pakistan von Firmen betreiben lassen und mieten wollte. In der Bevölkerung verpasste man Ashraf in Anspielung auf die Korruptionsvorwürfe den Namen "Raja Rental", wörtlich "Miet-Raja". Dennoch wurde er Premierminister, weil der Alternativkandidat ebenso in Korruptionsvorwürfe verwickelt war.
Beide, Musharraf und Ashraf, können die Entscheidung der Richter vor dem Obersten Gerichtshof in Islamabad anfechten. Beide haben aber ein belastetes Verhältnis zu dem höchsten Gericht des Landes, eine Entscheidung zu ihren Gunsten gilt als unwahrscheinlich.
Die Wahlkommission und die jetzige Übergangsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, nur noch Politiker zur Kandidatur zuzulassen, die keinerlei Verfahren laufen haben, die ihre Steuern gezahlt haben und echte Schul- und, wenn vorhanden, Universitätszeugnisse vorweisen können. Berichte, dass nahezu alle Politiker keine Steuern zahlen und viele gefälschte akademische Titel tragen, hatten für Kritik in der Öffentlichkeit gesorgt.
Die Richter, die von der Wahlkommission zur Überprüfung der mehr als 17.000 Kandidaten beauftragt wurden, zeigten sich aber bald als unfähig und überfordert, diese Mammutaufgabe zu erfüllen. Sie fragten die Bewerber religiöses Wissen und Gebete ab und unterzogen sie zum Teil absurden Wissenstest wie: "Wie hieß der erste Mann auf dem Mond?"
Nach heftiger Kritik, Pakistan islamisieren zu wollen, erklärte die Wahlkommission daraufhin, kein Parlamentskandidat dürfe im Namen der Religion für sich werben. Ebenso sei es untersagt, im Namen einer Kaste oder einer Ethnie Wahlwerbung zu machen. Mehrere Parteien haben gleichwohl religiöse Sprüche plakatiert.
Die Taliban erklärten derweil, sie lehnten die Wahl ab. Sie drohten allen Politikern, sie anzugreifen, sollten sie an ihrer Kandidatur festhalten. Bei Anschlägen kamen in den vergangenen Tagen mehrere Politiker und Wahlhelfer ums Leben.
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