Urteil in London: Hassprediger Hamza darf an USA ausgeliefert werden

Abu Hamza ist Großbritanniens bekanntester Islamist. Jetzt steht fest: Der radikale Imam wird in die USA ausgeliefert. Der Oberste Gerichtshof in London wies seine Klage auf weitere medizinische Untersuchungen ab. Die Regierung will ihn nun so schnell wie möglich abschieben.

Hassprediger Abu Hamza (Archivbild 2004): Auslieferung in die USA Zur Großansicht
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Hassprediger Abu Hamza (Archivbild 2004): Auslieferung in die USA

London - Großbritannien kann den Hassprediger Abu Hamza an die USA ausliefern. Die Richter des High Court in London wiesen am Freitag in letzter Instanz eine Klage des radikalen Imams und vier Mitangeklagten zurück. Sie hatten weitere medizinische Untersuchungen gefordert.

Hamzas Anwälte hatten erklärt, ihr Mandant sei gesundheitlich nicht in der Lage, in die USA transportiert zu werden. Hamza leide an Depressionen. So wollten sie die Auslieferung des Imamas in letzter Minute verhindern. Das sah das Gericht anders - und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit. "Die Berufung der fünf Kläger muss zurückgewiesen werden. Daraus folgt, dass ihre Auslieferung in die Vereinigten Staaten umgehend erfolgen kann", hieß es in dem Urteil.

Der aus Ägypten stammende einäugige Imam, bei dem ein Haken eine fehlende Hand ersetzt, hatte in der Moschee von Finsbury Park im Norden von London gepredigt. In Großbritannien wurde er bereits im Februar 2006 wegen Aufrufs zu Rassenhass und Mordanschlägen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die USA werfen Hamza vor, im Jahr 1998 an einer Geiselnahme im Jemen beteiligt gewesen zu sein. Außerdem werden ihm die Einrichtung eines Terrorcamps im US-Bundesstaat Oregon in den Jahren 1999 und 2000 sowie die Unterstützung terroristischer Anschläge in Afghanistan in den Jahren 1999 bis 2001 zur Last gelegt. Insgesamt liegen in den USA elf Anklagen gegen Hamza vor. Bei einer Verurteilung muss er mit lebenslanger Haft rechnen.

Ende September hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits eine Klage von Hamza zurückgewiesen, mit der er sich gegen seine Abschiebung in die USA wehren wollte. Die Große Kammer bestätigte damit ein Urteil vom 10. April, wie das Straßburger Gericht mitteilte. Damals hatte die Kleine Kammer des Gerichts geurteilt, dass eine mögliche Strafe gegen Hamza und vier weitere mutmaßliche Terroristen in den USA "nicht grob unverhältnismäßig" ausfallen würde. Hamza legte Berufung gegen dieses Urteil ein und rief die Große Kammer als letztmögliche Instanz an.

Das Innenministerium in London will Hamza und die vier Verdächtigen nun "so schnell wie möglich" an die USA ausliefern. Das Ministerium teilte mit, es stehe mit den US-Behörden in Kontakt

heb/Reuters/AP/AFP

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