Islamisierung: Türkisches Verfassungsgericht lehnt Verbot der Regierungspartei ab

Die akute Staatskrise in der Türkei ist vorbei: Das Verfassungsgericht des Landes hat es abgelehnt, die AKP von Ministerpräsident Erdogan zu verbieten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr eine Islamisierung des Landes vor - doch sie konnte nicht genügend Richter überzeugen.

Ankara - Die Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan kann weiter regieren. Die elf Richter stimmten zwar mit sechs zu fünf Stimmen für ein Parteiverbot - jedoch wurde das erforderliche Quorum von sieben Ja-Stimmen nicht erreicht. Die Richter strichen die staatliche Finanzierungshilfe für die Partei.

Erdogan: Urteil in seinem Sinne
REUTERS

Erdogan: Urteil in seinem Sinne

Die Staatsanwaltschaft hatte der seit fast sechs Jahren regierenden Partei vorgeworfen, eine Islamisierung des Landes zu betreiben und damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion zu verstoßen.

Wäre die Partei verboten worden, hätten Regierungschef Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül und 69 andere AKP-Führungskräfte sich fünf Jahre nicht parteipolitisch betätigen dürfen. Dann wären auch Neuwahlen nötig geworden. Bei der Parlamentswahl vor einem Jahr hatte die AKP 47 Prozent der Stimmen erhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrer Anklage in erster Linie auf Äußerungen Erdogans berufen. Der Regierungschef hatte gefordert, das Kopftuch als religiöses und politisches Symbol in den Hochschulen zuzulassen.

Im Februar 2008 hatte das Parlament auf Initiative der AKP per Verfassungsänderung eine Freigabe des Kopftuches für Studentinnen durchgesetzt. Die Änderung wurde vier Monate später vom Verfassungsgericht kassiert. Damit sind Frauen, die Kopftücher tragen, weiterhin von einem Hochschulstudium ausgeschlossen.

asc/dpa

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  • Mittwoch, 30.07.2008 – 17:21 Uhr
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