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Klage vor Europäischem Gerichtshof Berlusconi erstreitet günstigere Luxusreisen

Italiens Premier Silvio Berlusconi (Archivbild): "Ungerechtfertigte Benachteiligung"Zur Großansicht
REUTERS

Italiens Premier Silvio Berlusconi (Archivbild): "Ungerechtfertigte Benachteiligung"

Berlusconis Vermögen wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt, doch eine Steuer auf der Insel Sardinien war Italiens Premier zu teuer. Er klagte vor dem Europäischen Gerichtshof - und bekam Recht. Seine Luxusreisen kosten künftig weniger.

Brüssel/Luxemburg - Die Villa Certosa auf Sardinien ist berüchtigt: In seinem Anweisen feierte Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi Feste und Gelage - die pikanten Fotos amüsierten später die Öffentlichkeit. Auch künftig wird Berlusconi wohl auf Sardinien urlauben.

Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab am Dienstag einer von Berlusconi angestrengten Klage gegen eine Regionalsteuer statt, die Sardinien auf Landungen von Privatflugzeugen und größeren Freizeitbooten erhebt. Die Steuer wird nur fällig, wenn der Eigentümer des Flugzeugs oder Bootes seinen Hauptwohnsitz außerhalb Sardiniens hat. Boote und Schiffe sind ab einer Länge von 14 Metern betroffen. Bei Flugzeugen ist nur die unentgeltliche Beförderung steuerpflichtig.

Die Steuer sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber ortsansässigen Betreibern und verstoße deshalb gegen EU-Recht, erklärte der EuGH auf Anfrage des italienischen Verfassungsgerichts. Die Region Sardinien muss die Vorschrift nun ändern.

Berlusconis Villa auf Sardinien wurde bekannt, weil der Ministerpräsident dort ausschweifende Partys gefeiert haben soll. Medienberichten zufolge nahmen daran auch Prostituierte teil.

Berlusconi wird außerdem vorgeworfen, Partygäste mit einer Regierungsmaschine nach Sardinien geflogen zu haben. Fotos zeigten Freunde, Schauspielerinnen und Showgirls an Bord des Flugzeugs auf dem Weg zu einer Silvesterparty mit Berlusconi. Die Ermittlungen hierzu wurden im Oktober jedoch eingestellt. Das Gericht folgte damit einer Empfehlung der Staatsanwaltschaft.

kgp/dpa/AP

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Immunitätsgesetze in Italien
Der italienische Regierungschef, der Staatschef und die Präsidenten der beiden Parlamentskammern sollten während ihrer Amtszeit Immunität genießen und nicht strafrechtlich verfolgt werden können – das besagten zwei praktisch identische Immunitätsgesetze, die unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi 2003 bzw. 2008 verabschiedet worden waren.
Doch das italienische Verfassungsgericht erklärte das erste der Gesetze, den "Lodo Schifani", 2004 für verfassungswidrig und damit unwirksam. 2009 folgte die danach erlassene Regelung, der "Lodo Alfano".
Die Immunitätsgesetzgebung ist höchst umstritten: Die Opposition hatte gegen die Regelung protestiert und sie als "Lex Berlusconi" verurteilt. Zwar gibt es auch in anderen Ländern wie Frankreich, Portugal und Griechenland ähnliche Gesetze. Die Immunitätsgesetze in Italien wurden jedoch auf Drängen von Regierungschef Berlusconi erlassen und führten dazu, dass gegen ihn laufende Verfahren wegen Bestechung und Steuerhinterziehung für die Dauer seiner Amtszeit ausgesetzt wurden und damit zum Teil zu verjähren drohen.





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