Verteidigungsminister
Franz Josef Jung (CDU) verteidigt den
Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklaster. Den Angriff, bei dem auch Zivilisten sterben, hat der deutsche
Oberst Georg Klein angefordert. Die Taliban hätten gedroht, "auch und gerade vor den Bundestagswahlen Anschläge auf die Bundeswehr" zu verüben, erklärt Jung. "Deshalb war es eine sehr konkrete Gefahrenlage, wenn die Taliban in den Besitz von zwei Tanklastwagen gekommen sind, die hier erhebliche Gefahr für unsere Soldaten bedeutet haben." An den folgenden Tagen bezeichnet Jung den Luftangriff wiederholt als "geboten".
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Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob gegen
Oberst Georg Klein ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Wenige Tage später gibt sie die Vorermittlungen an die Staatsanwaltschaft in Leipzig ab, wo Klein seinen Dienstsitz hat.
Die Nato räumt erstmals ein, dass bei dem
Angriff auch Zivilisten getötet wurden.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bekundet ihr tiefes Bedauern über mögliche zivile Opfer. In einer Regierungserklärung wendet sie sich zugleich gegen "Vorverurteilungen" aus dem In- und Ausland.
Bundeswehrgeneralinspekteur
Wolfgang Schneiderhan stellt sich
hinter die deutschen Soldaten am Hindukusch. "Sie haben mein persönliches Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein", sagt er in einer von Bundeswehrsendern ausgestrahlten Erklärung. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung für den Luftangriff das Ergebnis einer "sorgfältigen Beurteilung der Lage" gewesen sei.
Generalinspekteur Schneiderhan gibt in Berlin ein
Statement zum inzwischen vorliegenden
Nato-Bericht über den Angriff ab. Er habe "keinen Grund, daran zu zweifeln", dass die deutschen Soldaten "angesichts der schwierigen Lage in operativer Hinsicht militärisch angemessen gehandelt haben". Die Zahl der Toten soll dem Nato-Bericht zufolge zwischen 17 und 142 liegen. Laut Schneiderhan gibt es keine Bestätigung dafür, dass durch den Angriff "unbeteiligte Personen" getötet wurden.
Der neue Verteidigungsminister
Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bezeichnet das
Bombardement als angemessen. Er hege keine Zweifel an der Einschätzung Schneiderhans, "dass die Militärschläge und die Luftschläge vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen sind". Am selben Tag legt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Bundesanwaltschaft die Akten über Klein zur Prüfung vor. Ob gegen Klein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bleibt weiter offen.
Die
"Bild"-Zeitung berichtet, das Verteidigungsministerium habe Informationen zu dem Angriff vor Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Demnach hätte Jung viel früher über mögliche zivile Opfer informiert sein müssen als bisher bekannt. Bei den Beratungen des Bundestags zum Afghanistan-Einsatz gibt Guttenberg den Rücktritt von Schneiderhan und Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert bekannt.
Der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) übernimmt die Verantwortung für die interne Informationspolitik und erklärt seinen
Rücktritt als Arbeitsminister.
Zur Aufklärung der Kunduz-Affäre wandelt sich der Verteidigungsausschuss des Bundestages in einen
Untersuchungsausschuss um (Konstituierung am 16. Dezember). Guttenberg schreibt an Wichert, er unterstelle diesem bei den Informationspannen, derentwegen er entlassen wurde, keine Böswilligkeit.
Guttenberg bezeichnet das Bombardement im Bundestag als
"militärisch nicht angemessen". Neue Dokumente hätten ihn zur Korrektur seiner Meinung veranlasst. Eine Woche später begründet der Minister seine Korrektur mit dem Erhalt "unterschlagener Dokumente, beziehungsweise vorenthaltener Dokumente".
Schneiderhan wehrt sich gegen den Vorwurf, wichtige Akten und Berichte seien unterschlagen worden.
Guttenberg sagt in einem Interview, er gehe nicht davon aus, dass ihm Informationen "vorsätzlich" vorenthalten worden seien. Einen Tag später sagt Guttenberg, er habe "nie den Vorwurf erhoben, dass irgendein strafrechtlich relevantes Handeln seitens der beiden Herren (Schneiderhan und Wichert) vorgelegen" habe.
Im Untersuchungsausschuss weisen
Schneiderhan und Wichert den Vorwurf zurück, Unterlagen seien unterschlagen worden.
Die Bundesanwaltschaft leitet
Ermittlungen gegen den kommandierenden Oberst Klein und seinen Flugleitoffizier wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ein.
Die
Ermittlungen gegen Oberst Klein werden eingestellt. Zum Zeitpunkt des Luftangriffs hatten die beiden Offiziere laut Bundesanwaltschaft keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten.