Kunduz-Angriff: Zweifel an Gründen für Entlassung Schneiderhans
In der Affäre um den umstrittenen Abwurf zweier Bomben nahe Kunduz tauchen neue Zweifel auf. Nach Informationen des SPIEGEL könnte die Entlassung des Generalinspekteurs Schneiderhan und des Staatssekretärs Wichert andere Gründe gehabt haben als von Guttenberg bisher angegeben.
Time to say goodbye: Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg (M.) verabschiedet Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert
Hamburg - An der Darstellung des Bundesverteidigungsministeriums über die Hintergründe der Entlassung von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert sind Zweifel aufgetaucht. Nach Informationen des SPIEGEL haben sie Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, anders als es das Ministerium darstellt, am 25. November korrekt und vollständig informiert. Dies verlaute aus dem Umfeld der beiden Spitzenbeamten. Auf die Frage, ob es neben dem Nato-Bericht noch weitere Berichte gebe, hätten sie sofort vier Berichte aufgezählt.
Schneiderhan habe einen zweiseitigen Bericht von Oberst Klein, den Feldjägerbericht und den Bericht eines deutschen Oberst, der bei dem Initial-Action-Untersuchungsteam dabei gewesen ist, erwähnt. Wichert habe noch auf den Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz hingewiesen.
Diese Darstellung widerspricht der Version, die aus dem Ministerium über das Gespräch verbreitet wird. Demnach hätten Schneiderhan und Wichert die Existenz weiterer Berichte auf Nachfrage Guttenbergs zunächst mehrfach geleugnet.
Luftschlag galt wohl Taliban-Kommandeuren
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass der umstrittene Luftschlag nahe Kunduz offenbar mehreren Taliban-Kommandeuren galt. Nach Informationen des SPIEGEL wollte der Bundeswehroffizier Klein "mit höchster Wahrscheinlichkeit nur Feinde des Wiederaufbaus treffen". Das jedenfalls meldete der Oberst seinen Vorgesetzten: "Am 4. September um 01.51 Uhr entschloss ich mich, zwei am Abend des 3. September entführte Tanklastwagen sowie an den Fahrzeugen befindliche INS (Insurgents, auf Deutsch: Aufständische) durch den Einsatz von Luftstreitkräften zu vernichten."
Mit diesem Satz beginnt die zweiseitige Meldung, die Klein bereits am 5. September an den Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan schrieb, dem sie am 6. September zuging.
Klein beschreibt darin, er sei gegen null Uhr geweckt worden und in den Befehlsstand der Task Force 47 gegangen. Aus den Bildern der Bomberpiloten habe er geschlossen, dass die Anwesenheit von Unbeteiligten sehr unwahrscheinlich sei. Das Bombardement habe er befohlen, "um Gefahren für meine Soldaten frühzeitig abzuwenden und andererseits mit höchster Wahrscheinlichkeit nur Feinde des Wiederaufbaus zu treffen".
Starke Zweifel kommen auf
Die Details lassen starke Zweifel an der bisherigen Erklärung der Bundeswehr aufkommen, der Luftschlag habe die beiden entführten Laster als potentielle Waffen für die Taliban eliminieren sollen. Aber auch die Aussagen des neuen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg erscheinen durch die Analyse der Nato immer fraglicher.
Zwar hatte er sich korrigiert und bezeichnet den Angriff mittlerweile als "militärisch unangemessen". Gleichwohl wiederholte er bei seinem Kurzbesuch in Afghanistan erneut, der deutsche Oberst habe nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt.
Der Bericht der Nato fasst die umfangreichen Recherchen von Militärexperten zusammen, die mehrere Verstöße des deutschen Oberst gegen Bestimmungen des Militärbündnisses vor und nach dem Luftschlag feststellten.
Den Oberst nicht fallen lassen
Bei dem Angriff waren bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen. Wie viele davon Taliban waren und wie viele Zivilisten, ist weiter unklar. Allerdings war von der Bundeswehr schon länger zu hören, dass in der Gruppe um die beiden Laster angeblich vier ranghohe Kommandeure der Taliban gewesen sein sollen. Diese Information habe man durch abgehörte Telefonate in Erfahrung gebracht.
Guttenberg musste sich am Abend gleich nach seiner Rückkehr von einem Blitzbesuch in Afghanistan nach den neuen Details fragen lassen. Der Minister lehnte jedoch eine Stellungnahme ab. Die Klärung des Vorgangs, so Guttenberg, sei Sache des Untersuchungsausschusses. Allerdings wiederholte er, dass er Oberst Klein nicht fallenlassen werde.
21.14 Uhr Uhr Auf Anforderung des deutschen Camps trifft ein B1-Bomber (Einsatzname "Bone 22") über der Region Kunduz ein, der zuvor eine andere Operation mit deutscher Beteiligung im Norden der Region unterstützt hat.
22.00 Uhr Der Informant der Bundeswehr meldet sich erneut und gibt an, die beiden Tanklaster steckten auf einer Sandbank fest.
22.30 Uhr Der B1-Bomber kann die beiden Laster nicht finden. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der afghanische Informant eine unklare Angabe des Orts durchgegeben hatte.
0.48 Uhr "Bone 22" meldet sich bei der Einsatzzentrale (Funkcode "Trinity") der Nato-Flotte. Der Bomber braucht neuen Treibstoff. Die Zentrale gibt Erlaubnis für die Rückkehr zur Basis ("RTB").
0.50 Uhr Aus dem deutschen Camp fragt "Roter Baron" erneut bei der Nato-Luftzentrale nach Unterstützung an. Von dort wird zurückgefunkt, dass eine direkte Feindberührung Voraussetzung für den Einsatz eines Kampfflugzeugs über Kunduz sei. Der deutsche Oberfeldwebel erklärt daraufhin per Funk, es bestehe Feindkontakt, im Nato-Jargon "troops in contact" oder TIC genannt, obwohl sich gar keine Nato-Soldaten oder afghanische Kräfte in der Nähe der beiden Tanker befinden.
1.08 Uhr Zwei F-15-Jagdbomber treffen über der Region ein. "Dude 15" und "Dude 16", so die Codenamen der Piloten, melden sich beim Kommandeur des deutschen Camps und liefern wieder Live-Bilder, welche die Deutschen auf dem "Rover"-Schirm verfolgen können. Einer der Piloten meldet: keine "friendly forces", also deutsche oder afghanische Truppen in der Nähe der Trucks. Nahe den Tankern sieht der Pilot rund 50 Aufständische, so seine Meldung. Der deutsche Oberfeldwebel bittet die US-Piloten, sechs Bomben fertigzumachen und in möglichst hoher Höhe über dem Tatort zu kreisen.
1.30 Uhr "Roter Baron" gibt Einsatzdetails zum Bombenabwurf weiter, erwähnt ausdrücklich, dass die Zeit dränge und keine alliierten Kräfte in der Nähe seien.
1.36 Uhr Der Pilot fragt per Funk an, ob er eine Schleife in niedriger Höhe über die Tanker fliegen soll, um "die Personen auseinanderzuscheuchen". "Roter Baron" lehnt dies ab.
1.46 Uhr Der Pilot fragt per Funk, ob die Personen um die Tanker eine "unmittelbare Bedrohung" darstellen. Der Zustand des "imminent threat" ist die Voraussetzung für einen Bombenabwurf durch die Nato. Obwohl zu diesem Zeitpunkt weder Nato-Soldaten in der Nähe der Tanker sind und diese fast 15 Kilometer vom deutschen Camp entfernt feststecken, bestätigt "Roter Baron" die Anfrage und legitimiert damit den Angriff.
1.50 Uhr Zwei Bomben vom Typ GBU-38 werden abgeworfen.
2.28 Uhr Die beiden F-15-Jets fliegen erneut über den Tatort und melden 56 Tote, ohne jedoch weitere Details zu nennen. 14 Personen würden in Richtung Norden fliehen.
7.00 Uhr Eine deutsche Drohne überfliegt das Gebiet. Außer den beiden Bombenkratern ist jedoch auf den Bildern nicht viel zu sehen.
jdl/mgb
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- Samstag, 12.12.2009 – 11:20 Uhr
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Heft 51/2009:
Der Entzauberte
Karl-Theodor zu Guttenberg
Meine Damen und Herren, jede Bewertung dieses Vorfalls hängt in hohem Maße davon ab, inwieweit man die Perspektive des in einer kriegsähnlichen, ja kriegsähnlichen, besonderen Situation stehenden Kommandeurs einnimmt oder den Vorfall primär unter dem Blick möglicher aber auch tatsächlicher Regelverstöße (...) sieht.
Ich darf in aller Klarheit sagen, dass Oberst Klein mein volles Verständnis dafür hat, dass er angesichts kriegsähnlicher Zustände um Kundus, angesichts anhaltender Gefechte in diesen Tagen, bei denen in diesen Tagen auch deutsche Soldaten verwundet wurden, unter seinem Kommando in diesen Monaten auch deutsche Soldaten gefallen sind, er - Oberst Klein - subjektiv von der militärischen Angemessenheit seines Handelns ausgegangen ist. Dafür hat er mein Verständnis. Und ich zweifele nicht im geringsten daran, dass er gehandelt hat, um seine Soldaten zu schützen (...).
Und jeder, der jetzt aus der Distanz, leise oder laut, Kritik übt, sollte sich selbst prüfen, wie man in dieser Situation gehandelt hätte. Und wie viel leichter erscheint es jetzt, sich ein Urteil über die Frage dieser Angemessenheit zu bilden, aus der Distanz mit auch für mich zahlreichen neuen Dokumenten, mit neuen Bewertungen, die ich am 6. November dieses Jahres noch nicht hatte. Und diese weisen im Gesamtbild gegenüber dem gerade genannten Komm-Isaf-Bericht deutlicher auf die Erheblichkeit von Fehlern und insbesondere von Alternativen hin. Zu dem Gesamtbild zählt auch, ein durch das Vorenthalten der Dokumente leider mangelndes Vertrauen gegenüber damaligen Bewertungen.
Und ich wiederhole noch mal: Obgleich Oberst Klein - und ich rufe das auch den Offizieren zu, die heute hier sind - zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen sowie zum Schutz aller Soldaten gehandelt hat, war es aus heutiger, objektiver Sicht im Lichte aller, auch mir damals vorenthaltener Dokumente, militärisch nicht angemessen.
Und nachdem ich ohne juristische Wertung, das ist mir wichtig, meine Beurteilung diesbezüglich, rückblickend mit Bedauern korrigiere, korrigiere ich meine Beurteilung allerdings nicht betreffend meines Verständnisses von Oberst Klein. Und das ist auch der Grund, und das sage ich auch an dieser Stelle, weshalb ich Oberst Klein nicht fallen lassen werde. Das würde sich nicht gehören.
In Afghanistan wird auch künftig der Einsatz militärischer Gewalt notwendig sein, leider. Unsere Soldaten müssen sich schützen und verteidigen können. Und sie müssen den schwierigen und fordernden Auftrag in der ganzen Breite des Spektrums ausfüllen.
Und deshalb ist es wichtiger denn je (...) dass sie sich auf unseren vollen Rückhalt verlassen können und unser Verständnis für ihre schwierige Entscheidungssituationen, in denen sie immer wieder sein werden, auch entsprechend gegeben ist. Und gleichzeitig ist auch von unserer Seite alles, alles Machbare getan worden, um vergleichbare Fehler, ich habe auf diese Fehler auch schon am 6.11. hingewiesen, künftig zu vermeiden, und diesbezüglich im übrigen auch unmittelbar entsprechende Maßnahmen eingeleitet."
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