Menschenrechte: Malaysia macht Jagd auf Homosexuelle
Homosexualität ist in Malaysia geächtet, der Staat macht zunehmend Jagd auf Schwule. Wenn ihnen der Prozess gemacht wird, drohen bis zu 20 Jahre Haft. Wahlkampf-Strategen instrumentalisieren die Hexenjagd nun auch im politischen Geschäft - um Rivalen zu diskreditieren.
Anwar Ibrahim ist ein bekannter Mann in Malaysia. Er war Finanzminister und stellvertretender Premier. Jetzt führt der 64-Jährige die Opposition an. Menschenrechtsaktivisten nennen ihn die "Stimme der Demokratie" in ihrem Land. Bei den kommenden Wahlen hätte er durchaus Chancen, Regierungschef Najib Razak zu schlagen - wenn er nicht wegen angeblicher Homosexualität vor Gericht stünde, zum zweiten Mal in seiner langen politischen Karriere. Das Urteil soll am 9. Januar 2012 verkündet werden. Anwar rechnet mit "dem Schlimmsten" - nach malaiischen Gesetzen eine Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren.
In den sechs Tagen vor der Urteilsverkündung will er nun noch einmal wie ein Wirbelwind durch neun malaiische Bundesländer touren. "Eine Menge Leute beten dafür, dass ich freigesprochen werde", sagt er. "Und ich will allen beteuern, dass ich unschuldig bin." Er will die Menschen davon überzeugen, "dass es bei der Anklage nur darum geht, meine Kandidatur für die Wahlen zu verhindern".
Denn Homosexualität wird in Malaysias muslimischer Gesellschaft immer noch geächtet und von der Justiz erbarmungslos verfolgt - allein der Verdacht, wie das Beispiel Anwar Ibrahim zeigt, kann zur politischen Waffe werden. Der Oppositionelle war schon einmal wegen angeblicher Homosexualität in zweifelhaften Gerichtsverfahren zu Fall gebracht worden: Der damalige Ministerpräsident Mahathir Bin Mohamad, als dessen Nachfolger Anwar bereits offen gehandelt wurde, entließ ihn 1998 völlig überraschend aus seinem Amt als Vize-Premier. Bis dahin hatte der unkonventionelle Intellektuelle als kommender Star in Malaysias Politik gegolten.
Doch stattdessen wurde er in zwei umstrittenen Prozessen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt: 1999 zu sechs Jahren wegen angeblicher Korruption. Ein Jahr später erhielt er eine zusätzliche Freiheitsstrafe von neun Jahren, weil er seinen Chauffeur zu homosexuellen Handlungen gezwungen haben sollte. Doch 2004 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, und der Berufungsrichter befand: "Anwar hätte gleich freigesprochen werden müssen." Denn das Verfahren war mehr als fragwürdig: Das Haus, in dem Anwar seinen Fahrer angeblich zum Sex gezwungen haben sollte, war zum Zeitpunkt der "Tat" noch gar nicht gebaut. Ein Belastungszeuge war, wie er im Berufungsverfahren zugab, unter Folter zu einer Falschaussage gezwungen worden.
Stipendium gegen Falschaussage
Auch diesmal spricht alles dafür, dass der populäre Oppositionspolitiker von einer willfährigen Justiz mit fingierten Beweisen mundtot gemacht werden soll. Der Hauptbelastungszeuge ist Mohd Saiful, ein junger Mann, den Anwar 2008 als Wahlkampfhelfer angeheuert hatte. Anwar war es zu dem Zeitpunkt gelungen, die Opposition kurz vor landesweiten Wahlen in Malaysia zu einen. Sie drohte der Regierungspartei "United Malays National Organisation" (UMNO) gefährlich zu werden. Der neue Mitarbeiter Anwars zeigte seinen Chef nach bewährtem Muster an: Anwar habe ihn zu gleichgeschlechtlichem Sex gezwungen, hieß wiederum der Vorwurf.
Seinem Kontrahenten Abdullah Ahmad Badawi nützte es jedoch nicht viel. Sein Regierungsbündnis verlor zum ersten Mal seit der Unabhängigkeit des Landes 1963 die Zwei-Drittel-Mehrheit und in fünf von 13 Bundesstaaten sogar die Mehrheit. Die Oppositionsparteien gewannen knapp die Hälfte der Stimmen. Anwar zog ins Parlament ein.
Doch noch war die Sache mit der Anzeige von Mohd Saiful nicht ausgestanden. Es gibt nach übereinstimmenden Presseberichten zwar keinerlei Beweise für die Behauptung des angeblichen Opfers. Allerdings habe sich herausgestellt, dass Mohd Saiful, zwei Tage bevor er die Anzeige gegen Anwar erstattet hatte, mit dem heutigen Premierminister Najib Razak zusammengetroffen war. Dabei soll Najib mit dem Wahlkampfhelfer seines politischen Gegners über ein mögliches Stipendium gesprochen haben. Dennoch wurde im Februar 2010 der Prozess eröffnet. Kurz nachdem das Urteil am 9. Januar verkündet worden ist, soll es nach Medienspekulationen vorgezogene Neuwahlen geben. Wenn Najib Razaks Drehbuch aufgeht ohne seinen Herausforderer Anwar.
Gnadenlose Treibjagd auf Homosexuelle
Denn Malaysia gehört zu den 76 Staaten, in denen Homosexualität immer noch unter Strafe steht. Nach Paragraf 377 des malaiischen Strafgesetzbuches sind gleichgeschlechtliche Handlungen strafbar, selbst wenn sie einvernehmlich geschehen. 20 Jahre Haft sind die Höchststrafe. Stockschläge werden den Delinquenten von ihren Richtern meist noch zusätzlich verordnet.
Nicht nur Politiker wie Anwar Ibrahim sind diesem gnadenlosen Gesetz zum Opfer gefallen. In den vergangenen Jahren wurde eine regelrechte Treibjagd auf Homosexuelle veranstaltet, die Gesetze wurden immer wieder verschärft. Seit 1994 ist der Auftritt von Schwulen und Lesben in den staatlich kontrollierten Medien verboten. 2007 ordnete der damalige Regierungschef Mahathir Bin Mohamad an, dass Homosexuelle keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden dürfen. Das Staatsfernsehen zeigt Dokumentationen aus der Schwulenszene, um die "Widernatürlichkeit" gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu demonstrieren. Immer wieder werden in Clubs, Fitnesscentern und Massage-Salons in Kuala Lumpur, wo es trotz aller Verfolgung eine lebhafte Schwulen- und Lesbenszene gibt, Razzien durchgeführt.
57 Jugendliche, die ihren Lehrern als "weibisch" aufgefallen waren, wurden im April dieses Jahres in ein Umerziehungslager gesteckt. Der US-Rocker Adam Lambert nahm im Oktober 2010 nach Massenprotesten von Mitgliedern der Regierungspartei "aus Respekt vor der Regierung" an seinem Programm mit homosexuellen Szenen "ein paar kleine Korrekturen" vor. Und Lady Gagas "Born This Way" darf in Malaysia nur in staatlich zensierter Form gespielt werden.
- 1. Teil: Malaysia macht Jagd auf Homosexuelle
- 2. Teil: Wo Kokosmilch und Zitronen gegen Homosexualität "helfen"
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- Sonntag, 01.01.2012 – 16:46 Uhr
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