Straßburg - Die Richter in Straßburg verurteilten das osteuropäische Land wegen der Inhaftierung von Ex-Regierungschefin Julija Timoschenko. Die Untersuchungshaft der 52-jährigen Oppositionspolitikerin im Jahr 2011 sei "willkürlich und rechtswidrig" gewesen, entschied eine kleine Kammer des Gerichts einstimmig am Dienstag.
Das Gericht stellte auch vier Verstöße der Ukraine gegen die Grundrechte Timoschenkos fest. Die Richter rügten unter anderem Verletzungen der Menschenrechte auf Freiheit und auf gerichtliche Überprüfung von Freiheitsentziehungen. Sie wiesen aber Timoschenkos Beschwerde wegen schlechter Behandlung in Haft zurück.
Die Politikerin hatte wegen der Haftbedingungen geklagt. Außerdem wirft sie der Ukraine vor, dass das Strafverfahren gegen sie politisch motiviert gewesen sei.
Timoschenko verbüßt seit Oktober 2011 eine siebenjährige Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs und ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Sie musste zudem umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Der 52-Jährigen wurde vorgeworfen, ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen aus Russland abgeschlossen zu haben. Timoschenkos Anwälte kritisierten, der Prozess sei gedacht, um "die Hauptgegnerin des Präsidenten aus dem politischen Leben der Ukraine zu entfernen".
Gegen das Urteil der Straßburger Richter der kleinen Kammer können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
Die Ukraine will das Urteil prüfen. "Wir müssen die Entscheidung zugestellt bekommen. Wir werden sie analysieren. Solange kann ich nichts kommentieren", sagte der ukrainische Vertreter beim Gerichtshof, Nasar Kultschizki, der Agentur Interfax. Er schloss nicht aus, dass die Regierung in Kiew Berufung einlegen werde. Die Verteidiger Timoschenkos forderten nach dem Urteil die sofortige Freilassung ihrer Mandantin.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rief die Ukraine zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auf. Nach dem Urteil sagte sie: "Der Grad von Demokratie und Rechtstaatlichkeit erweist sich vor allem im Umgang mit politischen Gegnern."
Das Urteil zeige, dass die Ukraine hier noch einen weiten Weg gehen müsse. "Ich erwarte, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden", sagte die Ministerin.
fab/AFP/dpa
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