Moskau: Gericht lehnt Berufung von Pussy-Riot-Mitgliedern ab
Die verurteilten Pussy-Riot-Musikerinnen setzen sich weiter zur Wehr: Vor einem Gericht in Moskau haben die Bandmitglieder ein zweites Berufungsverfahren gefordert. Doch die Justiz lehnt ab - das Urteil sei "gerecht und dem Vergehen entsprechend".
Moskau - Ein Gericht in Moskau hat die zweite Berufung der verurteilten Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot abgelehnt. Das Urteil gegen die Musikerinnen sei "gerecht und dem Vergehen entsprechend", erklärte das Gericht in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Das Präsidium des Moskauer Stadtgerichts wies in der bereits am Freitag gefällten Entscheidung auch eine formale Beschwerde des russischen Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin zurück. Dieser hatte eine Aufhebung der Strafe gefordert, da das Vergehen nicht schwerwiegend genug sei, um als Straftat geahndet zu werden.
Die Bandmitglieder Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina waren im August wegen einer Protestaktion gegen den heutigen russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Der ursprünglich ebenfalls verurteilten Jekaterina Samuzewitsch war in einem Berufungsprozess im Oktober die Strafe erlassen worden.
Die Anwältin der Musikerinnen, Irina Chrunowa, kündigte an, gegen die Entscheidung des Präsidiums Beschwerde beim Vorsitzenden des Gerichts einzureichen. Sollte die Beschwerde zurückgewiesen werden, wollen die Musikerinnen in Berufung vor dem Obersten Gerichtshof Russlands gehen, sagte Chrunowa.
Tolokonnikowa und Alechina klagen zudem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen ihre Haftbedingungen. Sie wollen erreichen, dass Russland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wird.
sun/AFP
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- Mittwoch, 20.03.2013 – 20:39 Uhr
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