Moskau - Die drei verurteilten Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot haben am Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Russland eingereicht. "Die Klage wurde nach Straßburg abgeschickt und richtet sich gegen die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention", sagte eine Anwältin der Gruppe.
Dmitri Kolbassin von der Menschenrechtsorganisation Agora teilte mit, dass die Aktivistinnen erreichen wollen, dass Russland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wird.
Wegen einer Protestaktion gegen den heutigen russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale waren im August vergangenen Jahres drei Pussy-Riot-Musikerinnen zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Berufungsprozess im Oktober war einer Verurteilten die Strafe erlassen worden.
Die drei Klägerinnen führen nun an, in ihrem Verfahren sei gegen die Rechte auf persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, faire Prozessführung und das Folterverbot verstoßen worden. Die Anwälte der drei Frauen argumentieren, bei ihrer Protestaktion habe es sich um eine künstlerische und politische Darbietung gehandelt.
Sachverständige, die beauftragt waren, das bei der Aktion gedrehte Video zu beurteilen, seien im Prozess nicht angehört worden. Außerdem seien die jungen Frauen entwürdigend behandelt worden, weil sie dem Prozess eingesperrt in einen Glaskäfig beiwohnen mussten. Die Klage der Punkband gegen Russland soll 355 Seiten umfassen.
max/dpa/AFP
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