Von Mirjam Hecking, Brüssel
Es sind schlechte Nachrichten für Europas Raucher: Setzen sich die EU-Gesundheitsminister mit ihren Plänen durch, dürften die Tage gezählt sein, in denen Liebhaber des blauen Dunstes unbehelligt ihre Fluppe im Taxi oder an der Bushaltestelle genießen können. Denn die Maßnahmen, die von Brüssel aus per Ratsempfehlung unter dem Titel "Empfehlung über rauchfreie Umgebungen" eingefädelt werden sollen, haben es in sich:
Doch mit diesem Strafkatalog sind die Minister der Mitgliedsländer wohl dann doch über ihre Ziele hinausgeschossen. Das meint selbst die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. "Forderungen nach Raucher-Polizei, Aschenbecher-Verboten und Schauprozessen" zielten nur auf kurzfristige populistische Effekte", so ihr vernichtendes Urteil.
Und auch die Europarlamentarier sehen in dem Vorstoß des Rates eher Störfeuer denn einen zielführenden gesundheitspolitischen Vorstoß. Eine solch "fragwürdige Empfehlung mit militanten Zügen", trage sicher nicht dazu bei, die Akzeptanz der EU in den Mitgliedsländern zu stärken, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Europaparlament, Holger Krahmer, SPIEGEL ONLINE.
Nicht nur, dass Schauprozesse wohl kaum mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar seien und für Prominente das gleiche Recht wie für andere auch gelte. "Das Thema ist Sache der Mitgliedsländer", betont er - und wertete den Vorstoß als erneuten Versuch, Angelegenheiten, die national gescheitert seien, "von Brüssel aus einzufädeln". Auch sein Parlamentarierkollege, der EVP-Gesundheitsexperte Karl-Heinz Florenz, hält wenig von den Plänen und sieht das Problem viel eher bei den Mitgliedsländern, die in der Umsetzung einfach noch viel zu viel schleifen ließen.
Juristisch nicht bindend
Dabei sind die Vorschläge nicht einmal neu. Dass die bereits am 30. November verabschiedete Empfehlung erst jetzt an die Öffentlichkeit gelang, liegt ganz offensichtlich daran, dass der genaue Text lediglich als Weblink auf einer allgemeiner gefassten Presseerklärung des Rates aufgeführt wurde, der allerdings - anders als die übrigen Links der Erklärung - bis zum Donnerstag nicht funktionierte.
Erst durch eine Kurzmeldung in der aktuellen Ausgabe der im C.H. Beck-Verlag erscheinenden juristischen Fachzeitschrift "Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" (EuZW) wurde die "Frankfurter Allgemein Zeitung" auf den Vorgang aufmerksam und brachte ihn an die Öffentlichkeit.
Doch so groß die Aufregung, so klein werden wahrscheinlich die tatsächlichen Folgen des EU-Vorstoßes sein. Rein juristisch sind die Mitgliedstaaten nämlich überhaupt nicht verpflichtet, derartige Empfehlungen überhaupt umzusetzen, erklärte am Donnerstag ein EU-Diplomat. Viel mehr als eine "moralische Verpflichtung" eigene Empfehlungen auch in geltendes Recht umzusetzen bleibe wohl nicht. Das sieht auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung so. Am Ende könnte von dem EU-Idee nicht mehr bleiben als heiße Luft.
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