Paris/Ankara - Der Streit um das französische Völkermord-Gesetz wird zum Fall für den Pariser Verfassungsrat. Beim höchsten politischen Kontrollgremium des Landes gingen am Dienstag zwei Anträge von jeweils mehr als 60 Parlamentariern verschiedenster Parteien ein. Sie halten das Genozid-Gesetz, das vergangene Woche verabschiedet wurde, für verfassungswidrig und sind damit der gleichen Auffassung wie die türkische Regierung. Diese hat wegen des Gesetzes mit weitreichenden Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen gedroht.
Der umstrittene Text stellt die Leugnung von Völkermorden unter Strafe, die in Frankreich offiziell als solche eingestuft worden sind. Darunter fallen allerdings nur solche Völkermorde, die von Frankreich auch offiziell anerkannt sind - der Holocaust an den Juden und das Massaker an den Armeniern im Ersten Weltkrieg. Die Türkei, juristischer Nachfolger des Osmanischen Reiches, bestreitet den Genozid von 1915 aufs Heftigste und droht mit politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, sollte Präsident Nicolas Sarkozy das Gesetz mit seiner Unterschrift tatsächlich rechtskräftig machen.
Nationalversammlung und Senat hatten dem Entwurf zugestimmt. Er sieht für das Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermords eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.
Die Türkei drohte mit dem Abbruch der Beziehungen und mit einem Verbot französischer Firmenbeteiligungen im Land. Auch die französischen Kritiker sehen in dem Gesetz unter anderem einen Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
Die türkische Regierung hatte den Druck auf Sarkozy erhöht, dem sie ein wahltaktisches Manöver vorwirft. In drei Monaten wird in Frankreich ein neuer Präsident gewählt. "Dies ist ein Versuch, mit Feindseligkeit gegenüber der Türkei Stimmen zu gewinnen", hatte der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan gesagt. Für die Türkei sei das Gesetz "null und nichtig".
Die Türkei begrüßte am Dienstag den Vorstoß der Parlamentarier. Der türkische Präsident Abdullah Gül sagte zur Einleitung des Normenkontrollverfahrens: "Ich hoffe, dass französische Gericht fällt die richtige Entscheidung." Das Gremium hat einen Monat Zeit, um ein Urteil zu sprechen.
fab/dpa/dapd
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