China: Gericht verurteilt Politikergattin zum Tod

Die Frau des in Ungnade gefallenen chinesischen Spitzenpolitikers Bo Xilai, Gu Kailai, ist wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht verhängte die Todesstrafe, gewährte aber einen Aufschub von zwei Jahren. Damit könnte die Angeklagte der Hinrichtung entgehen.

Hamburg - Sie soll den britischen Geschäftsmann Neil Heywood vergiftet haben, nun ist Gu Kailai in China zum Tod verurteilt worden. Die Frau des in Ungnade gefallenen Ex-Spitzenpolitikers Bo Xilai hatte die Tat gestanden.

Das Gericht habe die Todesstrafe verhängt, aber zwei Jahre Aufschub gewährt, sagte der Anwalt der Familie des Opfers, He Zhengsheng, am Montag vor Journalisten vor dem Gerichtssaal. Todesstrafen mit Aufschub werden in China meist in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Gus Komplize, ein Hausangestellter der Familie Bo, wurde demnach zu neun Jahren Haft verurteilt.

Gu Kailai verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil. "Wir respektieren die heutige Entscheidung", sagte zuvor bereits ihr Anwalt He gesagt.


Gu arbeitete selbst früher als Staranwältin. Der Hausangestellte des Paares, Zhang Xiaojun, soll das Gift bei sich gehabt und ihr geholfen haben, den Geschäftsmann Heywood umzubringen. Ausländische Journalisten waren von der Urteilsverkündung am Montag ausgeschlossen. He zufolge war Gu im Gerichtssaal anwesend, als das Urteil gesprochen wurde.

Heywood war im November 2011 in einem Luxushotel der zentralchinesischen Stadt Chongqing tot aufgefunden worden. Bo war damals Chef der Kommunistischen Partei in Chongqing und galt als aussichtsreicher Kandidat für einen Posten im ständigen Ausschuss des Politbüros. Im Zuge des Skandals um Heywood wurde er entmachtet und seit Monaten nicht mehr öffentlich gesehen.

Der Prozess erregte internationale Aufmerksamkeit. Ob Bo selbst in den Mordfall verwickelt war, bleibt offen. Der Geschäftsmann Heywood war über Jahrzehnte mit den Bos befreundet. Vor Gericht hatte Gu angegeben, Heywood habe ihren Sohn bedroht, nachdem ein geschäftlicher Deal gescheitert war. Auch chinesische Staatsmedien hatten darauf verwiesen, dass Gu möglicherweise ihren Sohn durch die Tat vor Drohungen Heywoods schützen wollte. Worum es dabei konkret gehen sollte, blieb offen. Heywood und Gu sollen zudem über Geld gestritten haben.

Großbritannien begrüßte das Gerichtsverfahren. "Wir begrüßen, dass die chinesischen Behörden zum Tod von Neil Heywood ermitteln und diejenigen verurteilt haben, die als Verantwortliche identifiziert wurden", teilte die britische Botschaft in Peking mit. Zugleich habe Großbritannien immer wieder deutlich gemacht, dass der Prozess entsprechend der Standards internationaler Menschenrechte vollzogen werden müsse und den Wunsch geäußert, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird.

wal/anr/dpa/AFP/dapd

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insgesamt 34 Beiträge
fettwebel 20.08.2012
ist wohl der Tod des Briten. Der Rest in Shakespeare´schem Sinne menschlich, allzu menschlich. Vielleicht ein bisschen Machiavelli. Und China.
ist wohl der Tod des Briten. Der Rest in Shakespeare´schem Sinne menschlich, allzu menschlich. Vielleicht ein bisschen Machiavelli. Und China.
autocrator 20.08.2012
vorweg: ich persönlich bin aus rechtssystematischen gründen gegen die todesstrafe. Da Gu in diesem prozeß alles "richtig" gemacht hat, überrascht ein wenig die höhe derstrafe und demonstriert i.m.h.o. einmal mehr das [...]
vorweg: ich persönlich bin aus rechtssystematischen gründen gegen die todesstrafe. Da Gu in diesem prozeß alles "richtig" gemacht hat, überrascht ein wenig die höhe derstrafe und demonstriert i.m.h.o. einmal mehr das primat des parteiwillens vor der justiz. soweit ich informiert bin landen neuerdings todesstrafen automatisch vor dem obersten gerichtshof der VRCh (eine revision, wie im artikel angesprochen, ist damit obsolet). Auch entspricht es weithin geübter gepflogenheit, todesstrafen 2 jahre auszusetzen. Die Wandlung der strafe in wein lebenslänglich wird dann aber vom "wohlverhalten" und "umerziehungserfolg" abhängig gemacht. i.m.h.o. setzt hier die folter an: jemanden nach ausschöpfung sämtlicher rechtsmittel 2 jahre lang nicht nur im ungewissen zu lassen sondern permanent in angt um die eigene existenz zu halten, ihn zu zwingen schmierenkomödiantisch "wohlverhalten" zu demonstrieren (was nichts anderes als kriecherisches verhalten dem justizvollzugsapparat gegenüber bedeutet) - das erfüllt m.M.n. die tatbestände einer entwürdigenden, persönlichkeitszerstörenden und damit grausamen behandlung - mithin also folter. - und dies nicht als eigentlich nicht toleriertes fehlverhalten einzelner beamter, sondern im justizsystem der VRCh (das per se schon völlig anders gestrrickt und im staatswesen der VR total anders eingebunden ist als im "westen"), als solches verankert! Hier hätte der "westen" in der sog. "menschenrechtsdiskussion" mit China einen für Chinesen auch durchaus nachvollziehbaren Ansatzpunkt, diese diskussion zu befördern und wirklich etwas zu erreichen. Doch leider hört man davon nirgends etwas.
KuGen 20.08.2012
...fordert UK ein. Auch wenn diese ggfs nicht mit dem Recht in China deckungsgleich sein sollten. Gegenfrage : handelt UK bei Assange im Rahmen der Menschenrechte ? Oder verstecken sie sich hinter dem internationalen [...]
...fordert UK ein. Auch wenn diese ggfs nicht mit dem Recht in China deckungsgleich sein sollten. Gegenfrage : handelt UK bei Assange im Rahmen der Menschenrechte ? Oder verstecken sie sich hinter dem internationalen Haftbefehl, der -unglaublicherweise- Auslieferung schon und nur im "Anhörungsfall" vorsieht ? Ach so, es ist der typische Doppelstandard des Westens, nach dem Motto : wir machen es , wie es uns gefällt. Na dann ist ja alles gut.
Worldwatch 20.08.2012
... worum es wirklich ging und geht.
... worum es wirklich ging und geht.
ralf.metzner 20.08.2012
Man kann ja in alles Negatives hineininterpretieren. Todesstrafe ist eigentlich auch nicht mein Ding, aber das gilt fuer zivilisierte, entwickelte Laender, nicht fuer (politisch, juristisch) unterentwickelte Laender. (By the way: [...]
Man kann ja in alles Negatives hineininterpretieren. Todesstrafe ist eigentlich auch nicht mein Ding, aber das gilt fuer zivilisierte, entwickelte Laender, nicht fuer (politisch, juristisch) unterentwickelte Laender. (By the way: Ich lebe in China) Aber nun zum eigentlichen: Todesstrafe auf 2-jaehrige Bewaehrung - so der offizielle Titel - bedeutet, sich zwei Jahre lang nichts weiter zu schulden kommen zu lassen. Also keinen Gefaengnisaufstand anzetteln, keinen Waerter beissen, etc. dass duerfte Frau Gu nicht schwer fallen. Nicht brutale Gehirnwaesche usw., was sich Kommunistenhasser gern ausmalen und propag(and)ieren. Ausserdem erhaelt sie eine Sonderbehandlung in einem "etwas besseren" Gefaengnis, moechte nicht wissen, was sie sich da alles von ihrem Reichtum kaufen kann. Nun noch zum Prinzipiellen: Nach einem Todesstrafenurteil noch zwei Jahre schmoren, darueber nachdenken, was man getan hat, dazu auch angehalten zu werden, ist sicher mehr Strafe und eine Sinnvollere, als einfach ein kurzer Prozess mit Hinrichtung. Und eben: kaum einer ist hier nach einem solchen Urteil doch noch hingerichtet worden, allenfalls ein Triadenchef, der im Gefaengnis noch weitere Morde angezettelt hat... In den hiesigen Chinesischen Medien wird uebrigens von einer zu verbuessenden Strafe von ca. 16 Jahren ausgeangen. Das waere vergleichbar mit Deutschland.
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  • Montag, 20.08.2012 – 05:15 Uhr
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