Hamburg - Sie soll den britischen Geschäftsmann Neil Heywood vergiftet haben, nun ist Gu Kailai in China zum Tod verurteilt worden. Die Frau des in Ungnade gefallenen Ex-Spitzenpolitikers Bo Xilai hatte die Tat gestanden.
Das Gericht habe die Todesstrafe verhängt, aber zwei Jahre Aufschub gewährt, sagte der Anwalt der Familie des Opfers, He Zhengsheng, am Montag vor Journalisten vor dem Gerichtssaal. Todesstrafen mit Aufschub werden in China meist in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Gus Komplize, ein Hausangestellter der Familie Bo, wurde demnach zu neun Jahren Haft verurteilt.
Gu Kailai verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil. "Wir respektieren die heutige Entscheidung", sagte zuvor bereits ihr Anwalt He gesagt.
Heywood war im November 2011 in einem Luxushotel der zentralchinesischen Stadt Chongqing tot aufgefunden worden. Bo war damals Chef der Kommunistischen Partei in Chongqing und galt als aussichtsreicher Kandidat für einen Posten im ständigen Ausschuss des Politbüros. Im Zuge des Skandals um Heywood wurde er entmachtet und seit Monaten nicht mehr öffentlich gesehen.
Der Prozess erregte internationale Aufmerksamkeit. Ob Bo selbst in den Mordfall verwickelt war, bleibt offen. Der Geschäftsmann Heywood war über Jahrzehnte mit den Bos befreundet. Vor Gericht hatte Gu angegeben, Heywood habe ihren Sohn bedroht, nachdem ein geschäftlicher Deal gescheitert war. Auch chinesische Staatsmedien hatten darauf verwiesen, dass Gu möglicherweise ihren Sohn durch die Tat vor Drohungen Heywoods schützen wollte. Worum es dabei konkret gehen sollte, blieb offen. Heywood und Gu sollen zudem über Geld gestritten haben.
Großbritannien begrüßte das Gerichtsverfahren. "Wir begrüßen, dass die chinesischen Behörden zum Tod von Neil Heywood ermitteln und diejenigen verurteilt haben, die als Verantwortliche identifiziert wurden", teilte die britische Botschaft in Peking mit. Zugleich habe Großbritannien immer wieder deutlich gemacht, dass der Prozess entsprechend der Standards internationaler Menschenrechte vollzogen werden müsse und den Wunsch geäußert, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird.
wal/anr/dpa/AFP/dapd
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