Kiew - Das gegen den Ex-Präsidenten Leonid Kutschma eingeleitete Verfahren wegen Mordes an dem Journalisten Georgi Gongadse ist eingestellt worden. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft sei auf Grundlage unzulässiger Indizien und damit zu Unrecht eingeleitet worden, urteilte Richterin Galina Suprun. Sie gab damit Kutschmas Klage statt. Er hatte eine Schuld stets von sich gewiesen.
Das Gericht des Kiewer Stadtbezirks Petschersk bezeichnete insbesondere einen von Kutschmas Leibwächter heimlich aufgenommenen Tonbandmitschnitt als unzulässig. Darauf ist eine dem Ex-Präsidenten zugeschriebene Stimme zu hören, die vorschlägt, Gongadse "von Tschetschenen entführen" zu lassen. Die Richterin sprach von Beweisen, die "auf illegalem Weg beschafft" worden seien.
Gongadse, der die regierungskritische Internet-Zeitung "Ukrainska Prawda" herausgab, war im September 2000 in Kiew verschwunden. Einige Monate später wurde die enthauptete Leiche des 31-Jährigen in einem Wald gefunden. Drei ehemalige Polizisten wurden 2008 des Auftragsmords für schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt. Wer hinter dem Auftrag stand, ist bisher ungeklärt.
Die Anwältin von Gongadses Witwe kündigte an, Berufung gegen die Einstellung des Verfahrens einzulegen. Kutschma war bereits kurz nach dem Mord an Gongadse von der Opposition verdächtigt worden, in das Verbrechen verwickelt gewesen zu sein.
Im September 2010 beschuldigte die Staatsanwaltschaft Kutschmas Innenminister Juri Krawtschenko, hinter dem Mord zu stehen. Da Krawtschenko jedoch bereits Anfang 2005 gestorben war, wurde der Justiz vorgeworfen, die gesamte Verantwortung für den Mord auf ihn abwälzen zu wollen. Offiziell beging Krawtschenko in seinem Landhaus Selbstmord. In den Medien wurde jedoch spekuliert, dass er in Wahrheit ermordet wurde.
heb/dpa/AFP/dpa
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