Budapest - In Ungarn können Richter, die auf Druck der rechtsnationalen Regierung vorzeitig in Rente geschickt wurden, wieder ihren alten Beruf ausüben. Dies geht aus einem Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts hervor. Das Gericht kippte am Montag ein Gesetz, dem zufolge das Rentenalter für Richter von 70 auf 62 Jahre herabgesetzt wurde. Der Gesetzgeber könne die Altersgrenze zwar neu regeln, müsse dafür aber Übergangszeiten festlegen.
Kritiker hatten der konservativen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán vorgeworfen, durch die Pensionierungsregelung die Justiz beeinflussen zu wollen, indem sie Hunderte vakant werdende Richterposten mit politischen Freunden besetzt. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts können nun 274 ungarische Richter, die in diesem Jahr in den Ruhestand geschickt wurden, ihre Arbeitsplätze vor dem Verwaltungsgericht wieder einklagen.
Gegen die Justizreform, Eingriffe in die Unabhängigkeit der Zentralbank und der Datenschutzbehörde hatte die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Der Europäische Gerichtshof muss noch entscheiden, ob das Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Das Verfahren gegen das Zentralbank-Gesetz war nach Zugeständnissen der ungarischen Regierung eingestellt worden. Das war die Voraussetzung für vorbeugende Kreditlinien, die das hochverschuldete Ungarn von der Europäischen Union und dem Internationalen Währungsfonds beantragen will. Die Gespräche darüber beginnen in dieser Woche.
hen/dpa/Reuters
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