Urteil in Bukarest Entmachtung des rumänischen Präsidenten gescheitert
Das Tauziehen zwischen Rumäniens Regierung und Opposition ist vorerst beendet. Das Verfassungsgericht hat die Entmachtung von Präsident Traian Basescu für ungültig erklärt. Damit ist sein Rivale, Premier Victor Ponta, gescheitert.
Bukarest - Rumäniens Staatspräsident Traian Basescu darf im Amt bleiben. Dies entschied das Verfassungsgericht am Dienstag in Bukarest. Es erklärte die Volksabstimmung zur Entmachtung Basescus für ungültig.
Das Gericht teilte mit, es habe mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen die Volksabstimmung für ungültig befunden. Dieses habe nicht die erforderliche Wahlbeteiligung von 50 Prozent aufgewiesen. Die Wahlleitung hatte die Abstimmung bereits Ende Juli wegen der zu geringen Beteiligung für ungültig erklärt. Basescu war im Juli durch die regierende Mitte-Links-Koalition suspendiert worden.
Rumäniens Übergangspräsident Crin Antonescu sagte, er werde das Urteil des Verfassungsgerichts respektieren. "Ich habe die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen, und wie bereits angekündigt, werden wir ihr folgen", sagte Antonescu, der mit Ministerpräsident Victor Ponta die Regierungskoalition führt, nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters.
Ponta selbst nannte das Urteil ungerecht, es richte sich gegen den Volkswillen. Basescu bleibe ein "illegitimer" Staatschef. Er hofft darauf, dass "die politische Krise beendet wird, die Rumänien so viel Schaden zugefügt hat". Deshalb werde er das Urteil respektieren und umsetzen, so Ponta.
EU hatte Amtsenthebungsverfahren stark kritisiert
Seit Wochen wird Rumänien durch Machtkämpfe zwischen dem bürgerlichen Staatschef Basescu und der regierenden "Sozialliberalen Union" (USL) von Premier Ponta gelähmt. Pontas Regierung wirft Basescu Verfassungsbruch und Einflussnahme auf die Justiz vor. Anfang Juli hatte die Regierung im Parlament das Verfahren zur Amtsenthebung begonnen. Die Europäische Union wiederum hatte Pontas Vorgehen scharf kritisiert, weil sie die Unabhängigkeit der Justiz und das Prinzip der Gewaltenteilung in Rumänien in Gefahr sieht.
Die Wahlleitung erklärte ursprünglich, Basescu habe die Volksabstimmung überstanden, weil weniger als die erforderlichen 50 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben hätten. Die sozialliberale Regierung bezweifelt aber diese Zahlen. Sie geht nur von 14,9 Millionen Wahlberechtigten aus. Sie argumentiert, eine Aktualisierung der Wählerverzeichnisse würde die Ergebnisse noch einmal ändern.
Die Regierung sagt, dass die erforderliche Beteiligung erreicht worden wäre, hätte man die aktuellen Bevölkerungsdaten vom Zensus 2011 für das Wählerverzeichnis zugrunde gelegt. Rund drei Millionen Menschen hätten auf den Listen gestanden, seien aber mittlerweile ins Ausland gezogen oder gestorben.
Laut amtlichem Endergebnis haben 46,24 Prozent der Rumänen an der Volksabstimmung teilgenommen. Von diesen hatten 87,52 Prozent gegen Basescu gestimmt und 11,15 Prozent für ihn.
Das Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu war von der EU scharf kritisiert worden, weil Ponta dabei mit mehreren Eildekreten im letzen Moment gesetzliche Hürden aus dem Weg geräumt hatte. Unter anderem blockierte er das Vetorecht des Verfassungsgerichts.
heb/fab/AFP/Reuters