Lewis-McChord - Sieben Monate nach seiner Bluttat an 16 Zivilisten in Afghanistan muss der US-Unteroffizier Robert Bales die Todesstrafe fürchten. Die Militärstaatsanwaltschaft hat zum Abschluss von Vorverhandlungen einen Prozess vor einem Militärgericht mit möglicher Verurteilung zum Tode verlangt.
Die Vorfälle seien "abscheuliche und verachtungswürdige Straftaten", sagte Militärankläger, Major Rob Stelle, am Dienstag bei der abschließenden Anhörung auf dem Militärstützpunkt Lewis-McChord im US-Bundesstaat Washington. Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, solle in Kürze entschieden werden, hieß es.
Der 39-jährige Bales soll am 11. März seinen Stützpunkt in der afghanischen Provinz Kandahar verlassen und in zwei Dörfern 16 Menschen getötet haben, darunter neun Kinder. Ein sieben Jahre altes Mädchen wurde während einer der Anhörungen aus Afghanistan per Video in den Gerichtssaal dazugeschaltet. Sie beschrieb, wie sie sich hinter ihrem Vater versteckt habe, als dieser erschossen wurde.
Bales Anwältin, Emma Scanlan, gab dagegen an, es gebe nicht genug Beweise zur Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens vor einem Militärtribunal. "Eine ganze Reihe von Fragen ist noch offen", so Scanlan.
So sei etwa der Geisteszustand von Bales zum Tatzeitpunkt weiter nicht geklärt. Dieser habe bei einem früheren Einsatz im Irak ein Schädeltrauma erlitten und sei gegen seinen Willen nach Afghanistan geschickt worden. Die Militärstaatsanwaltschaft hält Bales für zurechnungsfähig - und plädiert daher für die Aufnahme des Verfahrens.
Bales stammt aus dem US-Bundesstaat Ohio. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 trat er in die Armee ein, zuvor war seine Karriere als Aktienhändler gescheitert. Vor seiner Mission in Afghanistan war er dreimal im Irak im Einsatz. Die US-Streitkräfte haben seit 1961 keinen ihrer Soldaten hingerichtet.
jok/AFP/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Ausland | RSS |
| alles zum Thema Afghanistan-Krieg | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH