Kreml-Kritiker: Haftentlassungsantrag von Pussy-Riot-Mitglied abgelehnt

Pussy-Riot-Mitglied Tolokonnikowa: Schweigende ZuschauerinZur Großansicht
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Pussy-Riot-Mitglied Tolokonnikowa: Schweigende Zuschauerin

Rückschlag für Nadeschda Tolokonnikowa: Das Pussy-Riot-Mitglied hatte eine vorzeitige Haftentlassung beantragt, ein Moskauer Gericht wies diesen jedoch ab. Die Richterin kritisierte die Kreml-Gegnerin, sie zeige keine Reue und verstoße im Gefängnis gegen Regeln.

Moskau - Ein russisches Gericht hat die vorzeitige Haftentlassung eines Mitglieds der Punk-Band Pussy Riot abgelehnt. "Eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis wäre verfrüht", sagte Richterin Lidia Jakowlewa bei der Anhörung zum Fall Nadeschda Tolokonnikowas in Subowo-Poljanski in der russischen Republik Mordwinien.

Die 23-Jährige hatte ihren Antrag damit begründet, dass sechs Monate Lagerhaft als Strafe ausreichend seien. Richterin Jakowlewa kritisierte, dass Tolokonnikowa keine Reue gezeigt, dafür aber im Gefängnis gegen Regeln verstoßen habe. Im Übrigen seien die Argumente der Verteidigung wenig überzeugend gewesen. Bei der Verkündung des Urteils schallten "Schande!"-Rufe durch den Gerichtssaal, in dem Tolokonnikowas Vater und Ehemann saßen. Die Inhaftierte selbst verfolgte die Verhandlung schweigend aus einem Metallkäfig heraus.

Tolokonnikowas Anwältin hatte darauf verwiesen, dass ihre Mandantin eine Familie und ein kleines Kind habe. Die laut Gesetz mögliche Entlassung unter Auflagen nach Verbüßen der Hälfte der Haftstrafe sei zum Wohl des Kindes unerlässlich. Außerdem verlas die Verteidigung ein Plädoyer zugunsten Tolokonnikowas, das unter anderen die ehemalige sowjetische Dissidentin Ljudmilla Alexejewa und der Vorsitzende der Nichtregierungsorganisation Memorial, Oleg Orlow, unterzeichnet hatten. Gegen die Ablehnung des Antrags legte die Verteidigung umgehend Einspruch ein.

Die Pussy-Riot-Mitglieder Tolokonnikowa und Maria Aljochina waren im August wegen einer Protestaktion gegen den heutigen russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Der ursprünglich ebenfalls verurteilten Jekaterina Samuzewitsch war in einem Berufungsprozess im Oktober die Strafe erlassen worden.

Tolokonnikowa und Alechina klagen zudem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen ihre Haftbedingungen. Sie wollen erreichen, dass Russland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wird.

max/AFP/dpa

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insgesamt 32 Beiträge
clausbremen 26.04.2013
... Willkürherrschaft haben es nicht leicht. Sehr schade, das Putin es schafft, die ganze 'Justiz' des Landes - und nicht nur die - auf Linie zuhalten.
... Willkürherrschaft haben es nicht leicht. Sehr schade, das Putin es schafft, die ganze 'Justiz' des Landes - und nicht nur die - auf Linie zuhalten.
daldner 26.04.2013
hatte sie schon vorher. Wäre es ihr um das Kind gegangen, hätte sie diesen "Spass" sein gelassen. Sie hat das Opfer trotzdem gebracht und nun trägt sie die Konsequenzen. Man sollte die Dinge nicht durcheinanderbringen, [...]
hatte sie schon vorher. Wäre es ihr um das Kind gegangen, hätte sie diesen "Spass" sein gelassen. Sie hat das Opfer trotzdem gebracht und nun trägt sie die Konsequenzen. Man sollte die Dinge nicht durcheinanderbringen, auch wenn´s schwerfällt.
thinkrice 26.04.2013
Ihnen ist bewusst, dass auch in der "rechtstaatlichen und demokratischen" BRD eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich ist, wenn der Delinquent im Gefängnis auffällig geworden ist und gegen Vorschriften etc. [...]
Zitat von clausbremen... Willkürherrschaft haben es nicht leicht. Sehr schade, das Putin es schafft, die ganze 'Justiz' des Landes - und nicht nur die - auf Linie zuhalten.
Ihnen ist bewusst, dass auch in der "rechtstaatlichen und demokratischen" BRD eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich ist, wenn der Delinquent im Gefängnis auffällig geworden ist und gegen Vorschriften etc. verstoßen hat?
RA.D 26.04.2013
Richtig so. Das medienträchtige Geschäftsmodell, gegen Putin gegen alle Gesetze, darf sich nicht rechnen. Dass das fotogene Pussy-Beauty, Tolokonnikowa ein Kind hat, wusste sie vor Begehung diverser Straftaten, die auch in der [...]
Richtig so. Das medienträchtige Geschäftsmodell, gegen Putin gegen alle Gesetze, darf sich nicht rechnen. Dass das fotogene Pussy-Beauty, Tolokonnikowa ein Kind hat, wusste sie vor Begehung diverser Straftaten, die auch in der EU bestraft werden. Mangelnde Einsichtsfähigkeit und Führung während der Haftstrafe stehen auch hier einer vorzeitigen Haftentlassung im Wege. Fazit: Kein Anlass für einen langen SPON-Bericht, außer dass die geschäftstüchtigen Punk-Rockerinnen mal wieder mit einer cleveren PR-Kampagne bei den westlichen Medien kassieren - deren Musik will schließlich keiner kaufen.
aeronaut79 26.04.2013
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  • Freitag, 26.04.2013 – 20:50 Uhr
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Fläche: 17.098.200 km²

Hauptstadt: Moskau

Staatsoberhaupt:
Wladimir Putin

Regierungschef: Dmitrij Medwedew

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