Pussy-Riot-Berufung: Willkür in zweiter Instanz

Von Benjamin Bidder, Moskau

Ein Bandmitglied ist in Freiheit, zwei müssen wie geplant ins Arbeitslager: Das Berufungsverfahren gegen Pussy Riot in Moskau endet mit einer Überraschung - grotesk bleibt das Urteil noch immer. Auch im Gefängnis wollen die Kreml-Kritikerinnen gegen das System Putin rebellieren.

AP

Stanislaw Olegowitsch Samuzewitsch, ein schmaler Herr mit grauem Haar und Brille, steht vor den Türen des Saals des Moskauer Stadtgerichts und müht sich, wieder Herr seiner Emotionen zu werden. Sieben Monate hat seine Tochter Jekaterina, 30, Mitglied der Protest-Guerilla Pussy Riot, im Gefängnis gesessen. Nun ist es nur noch eine Frage von Minuten, bis er sie wieder in die Arme schließen kann. "Was für eine Freude", sagt Stanislaw Olegowitsch den Journalisten. Seiner Tochter wünschte er nach Haft und Medientrubel vor allem eines: "Ruhe".

Die vom Moskauer Stadtgericht zuvor angeordnete Freilassung von Samuzewitsch ist ein Paukenschlag. Richterin Larisa Pawlowa hob das Urteil des Moskauer Chamowniki-Gerichts auf, das Samuzewitsch wegen Rowdytums aus "religiösem Hass" zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt. Die Richterin setzte die Strafe für Samuzewitsch nun auf zwei Jahre auf Bewährung herunter. Die Gefängnisstrafen für die beiden weiteren Pussy-Riot-Mitglieder Nadeschda Tolokonnikowa, 22, und Maria Aljochina, 24, wurden dagegen bestätigt.

Auf Drängen ihrer Familie hatte Samuzewitsch Anfang des Monats den Anwalt gewechselt. Bislang hatte ein Juristen-Trio die drei Pussy-Riot-Aktivistinnen vertreten. Bei der Berufungsverhandlung nahm nun erstmals Samuzewitschs neue Anwältin Irina Chrunowa Platz auf der Bank der Verteidigung, ließ aber einen Platz Abstand zu den anderen Anwälten - als wollte sie auch räumlich zu deren Verteidigungslinie auf Distanz gehen.

"Sie kam gar nicht dazu, zu singen und zu springen"

Chrunowo ergriff als letzte der Verteidiger das Wort. Sie forderte, den Fall ihrer Mandantin getrennt zu behandeln. Samuzewitsch habe "nicht teilgenommen an den Handlungen, die als Rowdytum" verurteilt wurden. Sie habe zwar wie die anderen eine Sturmhaube in der Moskauer Erlöserkathedrale übergestreift und nach ihrer Gitarre gegriffen. Dann sei sie aber bereits aus der Kirche entfernt worden. "Sie kam gar nicht dazu, zu singen und zu springen", sagte Chrunowa. Samuzewitsch selbst sagte, sie wolle "Verantwortung nur für das tragen, was ich wirklich getan habe".

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Prozess gegen Pussy Riot: Straflager für zwei Sängerinnen
Zur Überraschung der Prozessbeobachter folgte das Gericht ihrer Argumentation. Angehörige und Journalisten applaudierten nach dem Urteilsspruch.

Die Anträge der Verteidiger von Tolokonnikowa und Aljochina, das Verfahren wegen "schwerwiegender Rechtsverstöße" mit Zeugen und Expertenanhörungen neu aufzurollen, lehnte das Gericht dagegen innerhalb von 20 Minuten ab.

Danach entwickelte sich ein Schlagabtausch zwischen den Angeklagten auf der einen und den Vertretern der Anklage auf der anderen Seite. Die Pussy-Riot-Aktivistinnen nutzten die Gelegenheit, um den politischen Charakter ihrer Aktion zu unterstreichen.

Tolokonnikowa sprach von Bürgerkrieg - da schnitt ihr das Gericht das Wort ab

Maria Aljochina betonte wie bereits während der Hauptverhandlung, die Pussy-Riot-Aktion Ende Februar in der Erlöserkathedrale habe sich nicht gegen die religiösen Gefühle der orthodoxen Gläubigen gerichtet, sondern gegen das Regime Putin. "Ich rufe alle Gläubigen auf: Hört uns zu. Wir wollten Euch nie kränken. Wir wollten unseren verzweifelten Protest gegen die politische Elite ausdrücken."

Das Staats-TV verbreite dagegen die Lüge, bei Pussy Riot handele es sich um "militante Atheisten". "Wir sind dagegen, dass Ikonen zerstört werden, damit haben wir nichts zu tun", sagte Aljochina. Zugleich entschuldigte sie sich bei den orthodoxen Gläubigen.

Die Anklage konterte mit der Bemerkung, die jungen Frauen hätten trotz flehentlicher Bitten von Bediensteten der Kathedrale nicht aufhören wollen. Solch ein Verhalten sei nur mit "Feindlichkeit oder religiösem Hass" zu erklären.

Richterin Pawlowa verfolgte die Plädoyers mit steinerner Miene. Als aber Nadeschda Tolokonnikowa erklärte, Präsident Wladimir Putin führe "das Land geradewegs in den Bürgerkrieg", schnitt sie ihr das Wort ab.

Putin hatte in einem am Sonntag ausgestrahlten TV-Interview gesagt, die jungen Frauen hätten "bekommen, was sie haben wollten". Der Name der Gruppe klinge "sogar auf englisch ziemlich unanständig", so Putin gegenüber dem Staatssender NTW.

"Pussy Riot ist sicherlich weniger unanständig, als Putins Äußerung, er wolle Terroristen auf dem Scheißhaus abmurksen", konterte Tolokonnikowa vor Gericht. Die Zuschauer bedachten die Spitze gegen den Kremlchef mit tosendem Applaus.

Mit dem Abschluss des Berufungsverfahrens drohen ihr und Maria Aljochina nun die baldige Verlegung aus Moskau in ein Straflager. Auf Ruhe braucht der Kreml allerdings deshalb nicht hoffen. "Auch wenn wir in Mordwinien oder in Sibirien einsitzen müssen", sagte Aljochina, "schweigen werden wir aber nicht."

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1. oh man
ohauaha 10.10.2012
Irgendwie schon witzig das Russland so große Angst vor drei Frauen hat
2. Keine Willkür
braunschweiger77 10.10.2012
Zitat von ohauahaIrgendwie schon witzig das Russland so große Angst vor drei Frauen hat
Nur weil das Urteil westlichen Gutmenschen nicht gefällt ist es noch lange keine "Willkür". Die Frauen haben sich nunmal gemäß russischen Gesetzen strafbar gemacht und die russischen Gerichte wenden die Strafgesetze eben konsequent an.
3. Heikel
abominog 10.10.2012
Die beiden verurteilten Frauen werden jetzt nicht gerade die Schokoladenseite des Lebens in Russland kennenlernen. Straflager sind dort alles andere als lustig, das kann man in diversen Dokumentationen anschaulich erkennen. So werden die beiden Aktivistinnen jetzt hautnah erleben, wogegen sie eigentlich demonstrieren wollten. Unwahrscheinlich, dass diese Erfahrung ihre Einstellung ändern wird, vielmehr ist das Gegenteil zu erwarten. Gut finde ich deren Entschuldigung gegenüber der Kirche und den Gläubigen. Man kann sich lebhaft vorstellen, dass die inzwischen eingesehen haben, den Bogen ein wenig überspannt zu haben, weil solch einen Klops würden sich weder Madonna noch Lady Gaga oder sonstwer trauen. Gut auch die Freilassung der offensichtlich unbeteiligten Frau. Wünschenswert wäre, dass die anderen Ladies nicht ins härteste Straflager des Landes geschickt werden, sondern dass ihre aufrichtige Entschuldigung ihnen Strafmilderung gewährt. Damit würden die russisch-orthodoxe Kirche, Präsident Putin und auch die Richter wahre Grösse zeigen, nicht wahr?
4. Zurück ins Mittelalter
georg schwarz 10.10.2012
Wer hätte das gedacht, daß fast genau 95 Jahre nach der Oktoberrevolution junge Russinnen wegen Blasphemie nach Sibirien verbannt werden! Dabei haben sie Glück, in islamischen Ländern hätte man sie vielleicht gesteinigt. Und in Bayern will die CSU auch verschärft gegen BlasphemikerInnen vorgehen. Vielleicht brennen bald wieder Scheiterhaufen an Isar und Moskwa? Als hätte es die Aufklärung nicht gegeben.
5. "Rowdytum aus religiösem Hass"
Wildes Herz 10.10.2012
Zitat von braunschweiger77Nur weil das Urteil westlichen Gutmenschen nicht gefällt ist es noch lange keine "Willkür". Die Frauen haben sich nunmal gemäß russischen Gesetzen strafbar gemacht und die russischen Gerichte wenden die Strafgesetze eben konsequent an.
Falsch! Sie haben vor Gericht wiederholt ausdrücklich erklärt, dass ihre Motive für die Aktion ausschließlich politischer Natur waren. Dennoch wurden sie verurteilt, weil man ihnen - allen offenkundigen Tatsachen zum Trotz - "religiösen Hass" als Tatmotiv unterstellte. Dabei leistet sogar eine der drei Angeklagten in einem christlich-orthodoxen Krankenhaus Freiwilligendienst! Mal gar nicht davon zu reden, inwiefern nun 40-sekündiges Herumtanzen wo-auch-immer den Tatbestand des "Rowdytums" erfüllt... schon diese Idee an sich ist ja absurd. Die drei konnten nur verurteilt werden, weil das Gericht ihnen WILLKÜRlich "religiösen Hass" als alleinige Motivation ihrer Aktion unterstellte. Und deshalb IST das Urteil Ausdruck von WILLKÜR, aber hallo!
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  • Mittwoch, 10.10.2012 – 15:41 Uhr
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Staatsoberhaupt:
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