Von Adrian Schimpf
Das Parlament hat kein Initiativrecht, sondern kann nur auf Vorschläge der Kommission reagieren. Ob das Subsidiaritätsprinzip in Zukunft besser geschützt wird als bisher, muss sich in der Praxis zeigen. Und das sind nur ein paar der kritischen Punkte.
Nein, die Verfassung ist nicht der goldene Wurf. Aber sie geht immerhin vieler kleine Tippelschritte in die richtige Richtung: die Kompetenzen des europäischen Parlaments wurden ein wenig gestärkt, es wurde versucht, den ausgeuferten "Kompetenz-Imperalismus" der Kommission zurück zuschneiden, das Prinzip der Subsidiarität wurde um eine Nuance aufgewertet.
Trotz des nach wie vor immensen Demokratiedefizites und trotz der beschriebenen Fehlkonstruktionen erbringt die Verfassung eine Kodifizierungsleistung, die beachtlich ist. Hinzu kommt: die nationalen Regierungen tun sich natürlich schwer damit, sich selbst zu entmachten. Je mehr Kompetenzen sie nämlich dem Europaparlament, also dem demokratisch am meisten legitimierten Gremium in der EU einräumen, desto mehr entmachten sie Kommission und Ministerrat - und damit sich selbst.
Wenn man dann bedenkt, dass 25 Regierungen einen gemeinsamen Konsens finden mussten, dann ist das Ergebnis alles in allem nicht gar so schlecht. Eigentlich also kein Grund, eine lebhafte öffentliche Debatte abzuwürgen.
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