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23.05.2005
 

Der Neuwahl-Trick

Verfassungswidrig, aber notwendig

Von Wolfgang Büchner

Kanzler Schröder stellt die Vertrauensfrage - mit dem Ziel, zu verlieren. Der Bundestag wird aufgelöst und neu gewählt. Staatsrechtler von Arnim hält diesen Trick für aberwitzig. Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erklärt er, warum es trotzdem kaum Alternativen gibt - und warum er den Kanzler-Vorstoß für honorig hält.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: "Ein riesiger Systemmangel"
DPA

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: "Ein riesiger Systemmangel"

Hamburg - Spätestens am 1. Juli wird Kanzler Gerhard Schröder vor den Bundestag treten und die Vertrauensfrage stellen. Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident innerhalb von drei Wochen das Parlament auflösen, wenn der Regierungschef dabei keine Mehrheit bekommt. Genau das ist Schröders Ziel: bei der Vertrauensfrage sang- und klanglos zu verlieren, damit im Herbst ein neuer Bundestag gewählt werden kann.

Ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Verfahren - denn das Grundgesetz erlaubt nicht die Selbstauflösung des Parlaments. Es gibt nach dem Grundgesetz während einer Legislaturperiode nur zwei Wege aus einer schweren Regierungskrise herauszukommen:

  • Das konstruktive Misstrauensvotum: Der Sturz des alten bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Bundeskanzlers.
  • Die Vertrauensfrage: Der Kanzler hat keine Mehrheit mehr, das Parlament kann sich aber auch nicht auf einen neuen Kanzler einigen. Dann kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen.

Nun will Schröder die Vertrauensfrage stellen, obwohl es formal gar keine Regierungskrise gibt. Denn im aktuellen Bundestag hat die rot-grüne Koalition eine klare Mehrheit von 304 der 601 Abgeordneten. Die Wahlschlappe der SPD in Nordrhein-Westfalen hat daran nichts geändert. Um bei der Vertrauensfrage zu unterliegen, bedürfte es also einer genauen Absprache in den Regierungsfraktionen - mindestens vier Abgeordnete müssten sich der Stimme enthalten, um Schröder die gewünschte Niederlage zu bereiten.

Schon die Kanzler Brandt und Kohl nutzten den verfassungsrechtlichen Schleichweg des Artikels 68, um über die Vertrauensfrage Neuwahlen herbeizuführen. 1983 äußerte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil deshalb schwerste Bedenken.

Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hält den Vertrauensfrage-Trick angesichts des damaligen Urteils für sehr bedenklich. Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sagte er: "Wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zu Grunde legt, ist das meines Erachtens nicht verfassungsgemäß". Er fügte jedoch sofort hinzu: "Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die politische Verantwortung auf sich nimmt und diesen Ausweg versperrt, der sich jetzt aus der Regierungs-Bundesrats-Blockade bietet". Denn damit würde das Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich dafür, dass die politische Handlungsunfähigkeit um ein Jahr verlängert würde. "Ich glaube, dass das Gericht, das ja die politischen Auswirkungen seines Handelns immer sehr sorgfältig wägt, da einen Ausweg finden wird - also nicht die Rechtsprechung von 1983 zu Grunde legen wird", sagte von Arnim.

In ihrem Urteil vor 22 Jahren hatten die Verfassungsrichter das Parlament noch einmal gewähren lassen, weil die FDP nach dem Ausscheiden aus der sozialliberalen Koalition und dem Wechsel an die Seite der Union ein problematischer Regierungspartner war. Aufgrund einiger mit dem Wechsel unzufriedener Abgeordneter in der FDP sei die Mehrheit nicht stabil gewesen, hatte die neue Regierung Kohl argumentiert - daher habe es Neuwahlen geben müssen.

Zugleich hatten die obersten Richter aber auch sehr deutlich erklärt, dass sie es nicht akzeptieren würden, wenn sich das Parlament regelmäßig durch eine manipulierte Vertrauensfrage selbst auflösen würde.

Um einem künftigen Missbrauch der Vertrauensfrage vorzubeugen, untersagten die Richter damals eine vorzeitige Parlamentsauflösung, wenn

  • ein Kanzler, "dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht", versuchen würde, "sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben",
  • sich ein Bundeskanzler zur Begründung der Vertrauensfrage lediglich auf "besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" berufen würde,
  • die Mehrheitsparteien argumentieren, "ein über ein konstruktives Misstrauensvotum neu gewählter Bundeskanzler bedürfe neben seiner verfassungsmäßigen Legalität noch einer durch Neuwahlen vermittelten Legitimität".
Vor allem die beiden ersten Punkte könnten Schröder und Müntefering noch Kopfzerbrechen bereiten.

Riesiger Systemmangel

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Letztlich ist das fragwürdige Spiel aus Sicht des Staatsrechtlers von Arnim deshalb notwendig, weil das deutsche Regierungssystem einen schweren Konstruktionsfehler enthält. "Genau genommen trägt die Verantwortung für dieses ganze Dilemma das System. Es ist ein riesiger Mangel, dass in den meisten Jahren die Opposition im Bundesrat die Mehrheit hat und bei allen wichtigen Gesetzen ihr Veto einlegen kann." Dieser Webfehler des deutschen Regierungssystems habe ja durch die Föderalismuskommission beseitigt werden sollen - doch diese sei genau an dem Problem gescheitert, das sie beseitigen sollte, so von Arnim. "Das ist eigentlich pervers, das wegen dieser Systemmängel und der daraus resultierenden politischen Handlungsunfähigkeit jetzt derart aberwitzige Umwege beschritten werden müssen, um vielleicht wieder handlungsfähig zu werden."

Was wollten die Väter der Verfassung?

Das Bundesverfassungsgericht könnte die Auflösung des Bundestages jedoch auch deshalb abnicken, weil der Missbrauch des Artikels 68 im konkreten Fall kein Verstoß gegen die eigentliche Intention der Verfassungsväter wäre: "Der Grund warum die Verfassungsväter die Selbstauflösung des Parlaments unterbinden wollten, war ja auch, dass es für die Regierung nicht möglich sein soll, den Wahltermin so hinzuschustern, dass sie sich gute Chancen ausrechnen kann", so von Arnim. Doch das sei ja hier nicht der Fall. "Es ist ja eher so, dass man im Herbst eher schlechte Chancen haben wird". Mit seiner Begründung, der Bundestag müsse neu gewählt werden, um die Blockade zwischen den politischen Lagern zu beenden, liefere Schröder der Opposition die "Macht auf dem Silbertablett", sagte von Arnim. Denn um die Blockade zu beseitigen gebe es nur einen Ausweg: Union und FDP ans Ruder zu bringen.

Von Arnim fügte hinzu: "Das hat etwas staatspolitisch honoriges. Schröder eröffnet damit dem Wähler die Möglichkeit eines Machtwechsels und der Beendigung der Blockade durch den Bundesrat."

Auswege aus dem Schlamassel

Ein theoretischer Ausweg aus dem Verfassungs-Dilemma sähe so aus: Schröder präzisiert und verschärft noch einmal sein Reformprogramm - womit mehrere Abgeordnete seiner eigenen Fraktion nicht einverstanden wären. Anschließend stellt er die Agenda "2010 Plus" im Bundestag zur Abstimmung und verknüpft diese Abstimmung mit einer Vertrauensfrage. Dann würde Schröder voraussichtlich tatsächlich vom Parlament das Misstrauen ausgesprochen. Allerdings wäre eine solche - auch inhaltliche - Niederlage nicht gerade eine gute Ausgangsposition für den Bundestagswahlkampf.

Bleibt als letzte Möglichkeit eine Mischung zwischen der offensichtlich manipulierten Vertrauensabstimmung (à la Kohl) bei der sich alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen der Stimme enthalten - und der gezielten Spaltung der eigenen Partei durch eine Verschärfung der Reformpolitik. Fraktionschef Müntefering könnte dafür mit einigen wenigen Abgeordneten der SPD-Fraktion absprechen, dass diese dem Kanzler nicht das Vertrauen aussprechen. Der Kanzler würde bei der Vertrauensfrage knapp die Mehrheit verfehlen und hinterher ließe sich vor Gericht prima argumentieren: Einige wenige Abweichler haben die Regierungspolitik nicht mehr mitgetragen. Staatsrechtler von Arnim hält diese Variante für denkbar: "Das könnte ein Weg sein. Für die Kläger würde es dann sehr schwierig, vor Gericht klipp und klar eine Manipulation zu beweisen". Die Vertrauensfrage wäre dann einmal mehr auf dubiose Art und Weise aber wohl verfassungskonform angewendet worden.

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