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Hisbollah-Urteil Ruhm und Ehre dem Verwaltungsgericht

2. Teil: Die Hisbollah ist keine Suppenküche! Sie ist eine Kriegspartei, die Israel zerstören will!

Soll heißen: Es ist nur erlaubt, etwas zu verbieten, das bereits verboten ist. Die Demonstranten machten nur von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch, indem sie Partei für einen der Kriegsteilnehmer ergriffen, so wie Fußballfans bei einem Spiel Partei für ihre Mannschaft ergreifen.

Weiter heißt es in der Zusammenfassung des Urteils, die "Parteinahme" für die Hisbollah "könne nicht dahingehend verstanden werden, dass mit ihr jede Äußerung oder Handlung der Hizbollah oder ihres Generalsekretärs gut geheißen oder unterstützt wird". Es sei zudem "nicht strafbar", sich für die Hisbollah einzusetzen, weil die Hisbollah "nicht als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft" sei. Was für eine Rechtfertigung! Die Richter urteilten, ohne die Umstände zu bedenken und ohne ihren gesetzlich vorgegebenen Spielraum auszunutzen.

Wer die Hisbollah ist und was sie will, kann jeder, auch jeder Verwaltungsrichter, feststellen, der sich die Mühe macht, die Website der Organisation zu besuchen oder die Auftritte und Reden ihres Generalsekretärs zu studieren. Das erste und wichtigste Anliegen der Hisbollah ist die Zerstörung Israels, das nicht einmal beim Namen, sondern nur "the Zionist entity", das zionistische Gebilde, genannt wird. Wenn die Hisbollah von der Befreiung Palästinas spricht, dann meint sie nicht die besetzte Westbank, sondern das ganze "zionistische Gebilde", einschließlich Haifa, Tel Aviv, West-Jerusalem, Beer Scheva und Aschkelon. Und würde sich Israel auf die Strandpromenade von Tel Aviv zurückziehen, würde die Hisbollah noch immer Palästina von der zionistischen Besatzung befreien wollen.

Der Krieg als Länderspiel

Freilich - all das spielt für die Berliner Verwaltungsrichter keine Rolle, sie betrachten die Auseinandersetzung zwischen der Hisbollah und dem "zionistischen Gebilde" als eine Art Länderspiel, bei dem es erlaubt und legitim ist, sowohl für die eine wie für die andere Seite Partei zu ergreifen.

Das Urteil ist Ausdruck der "Äquidistanz", wie sie im Kulturbetrieb längst an der Tagesordnung ist und auch im Witz zu Wort kommt: "Mein Opa ist im KZ gestorben - er ist besoffen vom Wachturm gefallen." Noch makaberer ist nur noch, dass es in der Bundesrepublik offenbar eine Art gut funktionierender Arbeitsteilung gibt. Während die politische Klasse, die Kanzlerin vornweg, nicht müde wird, immer wieder "Israels Existenzrecht" zu garantieren, sind andere Teile der Gesellschaft längst dabei, es in Frage zu stellen oder zu verneinen.

Was früher das Markenzeichen der extremen Linken oder Rechten war, ist heute kultureller Mainstream, der sich im Feuilleton der "FAZ" und der "SZ" artikuliert. Und während "der Widerstand gegen Hitler und die Seinen umso stärker wird, je länger das Dritte Reich zurück liegt" (Johannes Gross), während die Stadt Braunschweig Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen möchte, um sich symbolisch und zum Nulltarif aus der Geschichte zu verabschieden, darf mit richterlichem Segen für eine Organisation demonstriert und Partei ergriffen werden, die keinen Hehl daraus macht, dass sie die Endlösung der Judenfrage, die in Europa abgebrochen werden musste, im Nahen Osten vollenden möchte.

Wie es der Genosse Zufall will, berichtete "kulturzeit" auf 3sat gestern über Konzerte im Nazi-Milieu, deren Teilnehmer vermutlich nicht einmal wissen, wer Nasrallah ist, sich aber dennoch mit ihm solidarisieren. Ein in der Szene beliebtes Lied endet mit dem Ruf: "Kamerad, Kamerad, es lautet der Befehl, ran an den Feind, ran an den Feind, Bomben auf Israel."

Ein klarer Fall von Parteinahme, die nicht verfolgt werden kann, weil sie Ausdruck der Meinungsfreiheit ist.

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