Berlin - "Unstreitig ist, dass die Ansprüche der Kinder zuerst erfüllt werden sollen. In der nächsten Stufe sollten nach meiner Ansicht gleichberechtigt die Ansprüche aller kinderbetreuenden Elternteile erfüllt werden - egal ob sie vorher verheiratet waren oder nicht", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der "Welt am Sonntag". Das Verfassungsgericht habe gesagt, für die Frage, wie lange Kinder zu Hause betreut werden, komme es nicht darauf an, ob die Eltern verheiratet waren. "Dann verbietet sich nach meiner Ansicht aber auch eine Ungleichbehandlung von nicht verheirateten und geschiedenen Müttern, wenn es um die Frage der Reihenfolge geht, in der ihre Unterhaltsansprüche erfüllt werden", so die SPD-Politikerin.
Dagegen erklärte Unions-Fraktionschef Volker Kauder: "Wir werden nur einem Gesetzentwurf zustimmen, der dem Kindeswohl und dem Vorrang der Ehe gerecht wird." Die Ehe stehe unter besonderem staatlichem Schutz, der nicht scheibchenweise aufgelöst werden dürfe, schrieb der CDU-Politiker in einem Beitrag für "Bild am Sonntag".
"Wer auf die Ehe vertraut, der darf am Ende nicht leer ausgehen, weil neue Lebenspartner ins Spiel kommen." Die gleichrangige Behandlung unverheirateter Partner beim Unterhalt lehnte Kauder ab. Wenn bei Trennungen nicht genug Geld für alle da sei, "muss zunächst für die Kinder gesorgt werden. Bei der Verteilung des Rests sind erst die ehemaligen Ehepartner und dann die neuen Beziehungen an der Reihe."
Zypries sagte, die Frage der Dauer der Unterhaltszahlung müsse nun "sorgfältig erörtert" werden. Die Diskussion über das Unterhaltsrecht zeige auch, wie schwer sich die Union damit tue, die gesellschaftliche Realität in Deutschland zu akzeptieren. "Die vergangene Diskussion hat gezeigt, dass die Union in dieser Frage tief zerstritten ist. Die Rechtspolitiker der Union und Frau von der Leyen sind beim Unterhaltsrecht auf unserer Seite. Einige Familienpolitiker, vor allem aus der CSU, tun sich schwer."
Der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker äußerte in der "Welt am Sonntag" die Befürchtung, die Reform des Unterhaltsrechts, die am 1. Juli in Kraft treten sollte, werde sich deutlich verschieben. Dagegen sah der CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer "keinen Änderungsbedarf" am Reformentwurf. Er gehe davon aus, dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung beschlossen werde.
Die große Koalition hatte die Reform des Unterhaltsrechts unmittelbar vor der Verabschiedung im Bundestag gestoppt – wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedene Mütter deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen als Mütter unehelicher Kinder.
Der Gesetzentwurf der Koalition sah zwar vor, die Zahlungsdauer anzugleichen. Nachdem die Kinder bei Trennungen als erstes finanziell versorgt werden, kommen in der weiteren Rangfolge aber auf Druck der Union geschiedene Ehepartner. Erst danach können unverheiratete Partner Ansprüche geltend machen. Kauder zufolge hält die Union an dieser Position fest und sieht nun Justizministerin Brigitte Zypries am Zug.
jjc/dpa/ddp/Reuters
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