SPIEGEL ONLINE: Herr Professor Battis, Karlsruhe hat die neuen Abgeordneten-Regeln gebilligt, wenn auch äußerst knapp, mit nur vier von acht Stimmen. Sie haben also gewonnen – sind Sie auch zufrieden?
Battis: Ich finde, das Urteil ist kein Ruhmesblatt für das Verfassungsgericht. So weit waren die acht Richter nicht auseinander, sie hätten eigentlich zu einer gemeinschaftlichen Lösung kommen können.
SPIEGEL: Woran lag es?
Battis: Mir scheint, die Richter des Senats haben sich auseinandergelebt wie ein zerstrittenes Ehepaar, und mit jeder Sitzung ist es schlimmer geworden.
SPIEGEL: Bundestagspräsident Norbert Lammert strahlte nach der Verkündung.
Battis: Er kann auch hochzufrieden sein. Das in dieser Frage ebenfalls zerstrittene Parlament kann die Vorschriften jetzt noch einmal ausgestalten, wie es will. Beiden Seiten bietet das Urteil genügend Gestaltungsspielraum.
SPIEGEL ONLINE : Glauben Sie, dass es nun im Bundestag doch zu einem Kompromiss kommt, und wie könnte der aussehen?
Battis: Ja. Man kann und muss sicher einiges glätten, da ist vieles noch nicht ausgereift, etwa dass die Einkünfte aus einer Gesellschaftsbeteiligung nicht angezeigt werden müssen. Die Verhaltensregeln werden aber im Kern bestehen bleiben.
SPIEGEL ONLINE : Unter den klagenden Abgeordneten waren sieben Rechtsanwälte – es fällt auf, dass sechs davon nun für ihre Anwaltstätigkeit überhaupt keine Einkünfte angeben. Auch einzelne Mandatsverhältnisse, die eigentlich angegeben werden sollten, finden sich bei den Klägern bis auf eine Ausnahme nicht.
Battis: Wer keine Mandate und Einkünfte angibt, erzielt pro Monat weniger als 1000 Euro ...
SPIEGEL ONLINE : ... bei Selbständigen kaum wahrscheinlich, es sind ja Brutto-Einnahmen anzugeben, aus denen noch die Bürokosten zu bezahlen sind.
Battis: Oder er profitiert von den Sonderregeln für Gesellschaftsbeteiligungen, die auch für Partner in einer Anwaltssozietät gelten. Diese müssen weder Mandate noch Einkünfte angeben, wenn sie nur für die Sozietät arbeiten und ausschließlich über eine Gewinnbeteiligung bezahlt werden.
SPIEGEL ONLINE : Halten Sie das für richtig?
Battis: Nein, diese Privilegierung ist eine krasse Ungleichbehandlung, die man nicht hinnehmen kann. Damit kann jeder halbwegs fähige Jurist die Transparenzregeln spielend aushebeln. Alle müssen gleich behandelt werden, die Rechtsform der Kanzlei oder einer anderen Firma kann da keine Rolle spielen.
SPIEGEL ONLINE : Muss das Gesetz hier geändert werden?
Battis: Nein, das Gesetz ist in Ordnung, ändern muss sich nur die bislang unbefriedigende Anwendung durch die Bundestagsverwaltung.
SPIEGEL ONLINE : Sie wollen sagen, der Bundestagspräsident duldet eine rechtswidrige Praxis seiner Verwaltung?
Battis: Ich würde sagen, die Bundestagsverwaltung übt noch. Am besten wäre es natürlich, wenn die Parlamentarier hier auch ihre Verhaltensvorschriften harmonisierten.
SPIEGEL ONLINE : Wer kontrolliert, ob die Angaben der Abgeordneten richtig sind?
Battis: Erst mal niemand, das ist ja das Kernproblem. Die Verwaltung versteht sich ja bisher überwiegend als Freund und Helfer der Abgeordneten, die um die Preisgabe ihrer Daten fürchten. Erst wenn sich die Presse auf zweifelhafte Einzelfälle stürzt, wird hoffentlich nachgeprüft.
Das Interview führte Dietmar Hipp
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