SPIEGEL: Nun ist es ja so, dass sich immer mehr Kompetenzen von der nationalen Politik auf die europäische Ebene verlagern. Verliert dadurch nicht auch das Verfassungsgericht an Bedeutung?
Voßkuhle: Ich denke, dass wir es hier nicht mit linearen Prozessen zu tun haben. Der Europäische Gerichtshof hat zum Beispiel in den ersten Jahrzehnten seiner Tätigkeit so manche nationale "Festung" gestürmt. Mittlerweile neigen die Luxemburger Richter wieder stärker in bestimmten Bereichen dazu, nationale Besonderheiten und den Entscheidungsspielraum der Mitgliedsstaaten zu akzeptieren.
SPIEGEL: Sie würden sich weitere Zurückhaltung wünschen?
Voßkuhle: Ich glaube, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Bereiche haben müssen, in dem sie auch selbst aktiv politisch gestaltend tätig sein können.
SPIEGEL: Wenn jetzt bestimmte Vorschriften aus Brüssel kommen, zum Beispiel Sanktionen beim Bau von großen Autos, ist dann das Karlsruher Gericht überhaupt noch die richtige Adresse für Beschwerden deutscher Bürger?
Voßkuhle: Wir gewöhnen uns zunehmend daran, dass die Rechtsakte, die aus Europa kommen, auch Teil unserer Rechtsordnung sind. Wir können auf diese Rechtsakte Einfluss nehmen. Ich würde mir wünschen, wir würden das teilweise mehr tun. Wir sollten deshalb gerade in der Bundesrepublik nicht so sehr auf das Verfassungsgericht schauen, sondern wir sollten auf die Schaltzentrale der Politik achten, auf die Kommission und auf das Europäische Parlament und sollten dort unsere Vorstellungen einbringen.
SPIEGEL: Nun gibt es ja immer wieder den Versuch, Dinge, die in Deutschland politisch nicht durchsetzbar sind, über den Umweg Europa zu lancieren. Zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung. Da gab es einen eindeutigen Beschluss des Bundestages, und nun kommt das Vorhaben über Brüssel wieder zu uns zurück.
Voßkuhle: Auf dem Weg über das Europarecht sind manche Vorhaben leichter durchsetzbar als auf nationaler Ebene. Bisweilen können dadurch alte Verkrustungen aufgebrochen werden. Nehmen Sie etwa die Umweltinformationsgesetze und daraus folgend dann die Informationsfreiheitsgesetze, die insgesamt für mehr Transparenz im Bereich der Administrative sorgen. Das ist eine, wie ich meine, durchaus positive Entwicklung, die wir Europa verdanken.
SPIEGEL: Aber ist nicht das Problem, dass in Europa die Regierungen Gesetze machen, während wir es ja in unserem traditionellen Demokratieverständnis gewohnt sind, dass Parlamente die Rechtsregeln setzen?
Voßkuhle: Wir kommen jetzt hier in ein auch staatstheoretisch sehr schweres Fahrwasser. Das böte genügend Stoff für ein weiteres Interview.
SPIEGEL: Vielleicht nur kurz.
Voßkuhle: Auch die Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, besitzen eine demokratische Legitimation. Sie ist vielleicht nicht so stark, wie wir sie von einer parlamentarischen Entscheidung her kennen.
SPIEGEL: Ein Problem der europäischen Gesetzgebung ist auch, dass für den EU-Bürger die Abläufe kaum durchschaubar sind.
Voßkuhle: Da gebe ich Ihnen Recht. Man arbeitet aber auf europäischer Ebene bereits jetzt daran, transparenter zu werden. Freilich gibt es eine Reihe von Problemen, die bewältigt werden müssen, wie etwa das Sprachenproblem, da alle Prozesse und Entscheidungen mehrfach übersetzt werden müssen. Oder nehmen Sie etwa die unterschiedlichen Rechtskulturen, die man nicht von heute auf morgen angleichen kann. Aber wir sind schon ein ganzes Stück des gemeinsamen Weges gegangen. Europa ist im Großen und Ganzen ein Erfolgsmodell.
SPIEGEL: In Karlsruhe sind es immer wieder interessierte Bürger, mal prominent, wie die Truppe um die Alt-Liberalen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, mal weniger prominent, die wichtige Verfahren anstoßen. Nun funktioniert das auf europäischer Ebene gerade nicht, weil eben der Europäische Gerichtshof in Luxemburg - anders als das Verfassungsgericht - keinen Individual-Rechtsschutz kennt.
Voßkuhle: Den gibt es aber zum Beispiel beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
SPIEGEL: Der aber kein Gericht der EU, sondern der 46 Staaten des Europarates ist, und damit eigentlich nicht für Rechtsakte der EU-Organe zuständig. Sollte dieses Gericht angesichts der vielen Klagen, die dort schon jetzt eingehen und kaum noch abgearbeitet werden können, sich nun auch noch um EU-Beschlüsse kümmern?
Voßkuhle: Die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu sichern, ist eine Aufgabe, die wir sehr ernsthaft angehen müssen, das ist keine Frage. Ich glaube, wir sind erst am Anfang einer Entwicklung, in der man versucht, die Kompetenzen der verschiedenen europäischen Gerichte so aufeinander abzustimmen, dass sie gemeinsam sinnvoll ihre Aufgaben wahrnehmen können. Und man kann sicherlich darüber nachdenken, ob es nicht eine vernünftige Ergänzung wäre, auch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Individualklagen von Bürgern zuzulassen.
SPIEGEL: Sie haben sich als Wissenschaftler immer wieder Gedanken gemacht über die Stellung des Richters und das Richterbild. "Funktionierende Justiz", haben Sie unter anderem geschrieben, sei "nicht zum Billigtarif zu haben". Wie lässt sich das mit den Sparprogrammen der Bundesländer bei der Justiz vereinbaren?
Voßkuhle: Das ist ein sehr komplexes Feld, in dem für mich viel Herzblut steckt, nicht nur weil meine erste größere wissenschaftliche Arbeit sich mit diesen Fragen beschäftigt, sondern weil ich selbst Verwaltungsrichter im Nebenamt war und auch meine Frau Richterin ist. Die Modernisierungsdebatte war und ist sehr wichtig für die Justiz, weil es einige alte Zöpfe gibt, die abgeschnitten gehören. Aber mit falschen Maßnahmen kann man auch viel kaputt machen. Gute Justiz ist nicht zum Billig- oder gar Nulltarif zu haben. Gerechtigkeit braucht Zeit. Daneben gibt es viele einzelne Bereiche, in denen wir die Justiz noch stärker in der Gesellschaft verankern können. Oft sind es nur kleine organisatorische Maßnahmen, die viel bewirken können, wie etwa eine Infotheke am Eingang eines Gerichts oder eine aktivere und transparentere Presseberichterstattung durch die Gerichte selbst.
SPIEGEL: In Ihrer Antrittsrede an der Universität Freiburg haben Sie gesagt, dass man auf die Kompetenz und Leistungskraft der Frauen nicht verzichten könne. 16 Richter gibt es Karlsruhe, davon sind drei Frauen. Brauchen wir eine Frauenquote für das Verfassungsgericht und darüber hinaus auch für andere Bereiche, um hier mehr Chancengleichheit zu schaffen?
Voßkuhle: Ich bin kein Freund von harten Quotenregelungen. Ich glaube aber, dass die Gleichstellung und Förderung von Frauen unerlässlich ist und dass wir dieses Anliegen auf allen Ebenen zum Thema machen müssen. Wir haben viele leistungsstarke, gut ausgebildete, hervorragende Frauen, und die sollten wir an die richtigen Positionen bringen. Da muss man ganz früh anfangen: durch Vorbilder in Schule, durch Mentorinnenprogramme in den Hochschulen usw. Wenn wir uns hier vergleichen mit anderen europäischen Mitgliedsstaaten, haben wir noch etwas aufzuholen.
Das Interview führten die SPIEGEL-Redakteure Dietmar Hipp und Hans-Ulrich Stoldt.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles zum Thema Andreas Voßkuhle | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH