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22.11.2008
 

Umfrage

Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des SPIEGEL.

Hamburg - Überraschendes Ergebnis einer repräsentativen, anonymen Umfrage unter 483 Ärzten des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare: Viele deutsche Ärzte sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid helfen oder gar auf ihren Wunsch hin deren Leben beenden zu dürfen.

Ein Pfleger hält die Hand einer Patientin: Viele befragte Ärzte können sich vorstellen, beim Suizid zu helfen
AP

Ein Pfleger hält die Hand einer Patientin: Viele befragte Ärzte können sich vorstellen, beim Suizid zu helfen

Befragt wurden im Auftrag des SPIEGEL Mediziner, die als Hausarzt oder Internist, Onkologe, Anästhesist und Palliativmediziner im Krankenhaus Schwerstkranke behandeln.

Danach würde ein gutes Drittel (35 Prozent) eine Regelung befürworten, die es Ärzten ermöglicht, Patienten mit fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid zu helfen. Für aktive Sterbehilfe ist immerhin noch jeder sechste Mediziner (16,4 Prozent).

Fast jeder fünfte Arzt gab an, bereits ein- oder mehrmals in seinem Umfeld von Suizidbeihilfe-Fällen erfahren zu haben. Fast 40 Prozent können sich vorstellen, selbst Patienten beim Suizid zu helfen. Für die aktive Sterbehilfe bejahten dies immerhin 16 Prozent.

Über 3,3 Prozent (Hausärzte: 4,4 Prozent) gaben an, bereits ein- oder mehrmals einem Patienten beim Suizid geholfen zu haben. Hochgerechnet wären das - allein unter den befragten Ärztegruppen - um die 3000 Mediziner, die ihrem Standesrecht zuwidergehandelt haben. Nicht mitgerechnet ist dabei das Dunkelfeld der aktiven Sterbehilfe.

Fast die Hälfte der Ärzte (44,5 Prozent) würde sich bei eigener schwerer, unheilbarer Krankheit wünschen, dass ein Kollege ihnen beim Suizid helfen darf. Fast ein Drittel (31,5 Prozent) wünscht sich das für die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe.

Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist in Deutschland straflos, kann aber berufsrechtliche Konsequenzen haben. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar.

Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland

Indirekte aktive Sterbehilfe

Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Passive Sterbehilfe

Patientenwille

Patientenverfügungen

Beihilfe zum Suizid

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