Frankfurt/Main - Am Donnerstag wurden der erste Fall eines BSE-infizierten Rindes in Niedersachsen und der fünfte in Bayern nachgewiesen. Bei der von Rinderwahnsinn befallenen Kuh in Niedersachsen handelt es sich um ein am 20. Dezember im Landkreis Osnabrück notgeschlachtetes vierjähriges Tier.
Drei Schnelltests waren positiv, endgültige Gewissheit brachte die Untersuchung von Gehirnteilen in der Tübinger Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten bei Tieren, wie das Landwirtschaftministerium in Hannover mitteilte. Minister Uwe Bartels kündigte an, dass alle 273 Tiere des betroffenen Betriebs in Nortrup in der ersten Januarwoche getötet würden, ebenso ein Nachkomme und ein Geschwistertier der Kuh.
In Tübingen wurde auch der fünfte BSE-Fall in Bayern bestätigt. Nach Angaben des Landratsamts in Mindelheim handelt es sich um eine vier Jahre alte Kuh aus Westerheim bei Memmingen (Unterallgäu). Sie wurde bereits am 13. Dezember in Kempten geschlachtet.
Auch in Niedersachsen wurde nun falsch etikettierte Wurst entdeckt. Bei der Untersuchung von 80 Würsten in den vergangenen Wochen habe man in zwei Geflügelwürsten Rindfleisch nachgewiesen, gab Minister Bartels bekannt. In Nordrhein-Westfalen seien von 106 untersuchten Wurstproben sechs falsch etikettiert gewesen, teilte das Umweltministerium in Düsseldorf mit. Auch in Sachsen wurde Rindfleisch in Wurstprodukten gefunden, wie die "Sächsische Zeitung" berichtete.
Funke will "gläserne Fleischproduktion"
Die Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach forderte unterdessen eine veränderte Schlachttechnik, um das BSE-Ansteckungsrisiko für das Schlachtpersonal zu vermindern. Der Chef der Münchner Staatskanzlei, Erwin Huber, sagte in n-tv: "Wir können die Gründe, warum es in den bayerischen Ställen so eine BSE-Häufung gibt, auch nicht erklären." Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) sprach sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" für eine "gläserne Fleischproduktion" aus. "Von der Futtermittelerzeugung bis zur Fleischtheke" müsse die Produktion nachverfolgt werden können.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium ergänzte unterdessen das
Tiermehl-Verfütterungsverbot, das Anfang Dezember in Kraft trat.
Verboten ist künftig auch die Verfütterung von Futter mit
proteinhaltigen Zusatzstoffen sowie dessen Im- und Export.
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