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22.01.2001
 

Schweinemast

Generelles Verbot für Antibiotika gefordert

Nach der Aufregung am Wochenende wird jetzt gehandelt: Antibiotika im Schweinefutter sollen verboten werden. Der neue Skandal ums Fleisch zieht die Schlinge um den Hals der bayerischen Gesundheitsministerin Barbara Stamm immer enger zu. Die jedoch wiegelt routiniert ab.

Gefahr jetzt auch im Schweinefleisch?
DPA

Gefahr jetzt auch im Schweinefleisch?

Passau/Hamburg - Nach dem neuen Schweinemast-Skandal wird der Ruf nach einem generellen Verbot von Antibiotika in Futtermitteln für Tiere immer lauter. Ein solches Verbot müsse aber EU-weit gelten, sagte die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsgrünen, Ulrike Höfken. Der designierte bayerische Verbraucherschutz-Minister Wolfgang Herrmann (CSU) forderte darüber hinaus auch ein Hormonverbot in Tierfutter.

Die Grünen hätten ein Verbot der Antibiotika-Verfütterung seit Jahren gefordert, nun sei dieser Vorstoß auch Konsens mit dem Koalitionspartner SPD und den Bundesländern, erklärte Höfken. Herrmann sagte: "Wir müssen hin zu natürlich erzeugten Lebensmitteln." Die Kontrollen von Tierfutter und -medikamenten müssten massiv ausgebaut werden.

Wolfgang Herrmann
AP

Wolfgang Herrmann

Durch den Schweinemast-Skandal ist die bereits in der BSE-Krise heftig kritisierte bayerische Sozial- und Gesundheitsministerin Barbara Stamm (CSU) weiter unter Druck geraten. SPD und Grüne in Bayern warfen Stamm "Verantwortungslosigkeit" vor und forderten erneut ihre Entlassung. Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) erklärte, ein Rücktritt von Stamm stehe "überhaupt nicht zur Debatte". Er verzichtete aber darauf, seiner Ministerin das Vertrauen auszusprechen. Stamm selbst wies eine Verantwortung für den Schweinemast-Skandal in Bayern zurück, denn für die tierärztliche Aufsicht seien die Bezirksregierungen verantwortlich.

Kripo bildet Sonderkommission

Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) in München hat zur Aufklärung des Schweinemast-Skandals eine zehnköpfige Sonderkommission gebildet. Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz wird gegen eine Straubinger Tierklinik sowie einen Tierarzt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn ermittelt. Die Mediziner sollen illegal in großem Stil Antibiotika- und Hormon- Medikamente an Bauern in Deutschland und Österreich verkauft haben.

Bislang gebe es keine Erkenntnisse, dass durch das Handeln der beschuldigten Veterinäre Konsumenten einem Risiko ausgesetzt worden seien, sagte der Straubinger Oberstaatsanwalt Horst Böhm. Die Verbraucher müssten nicht beunruhigt sein, erklärte auch der Münchner Immunologe Hermann Wagner. Die Kernfrage sei, wie viel Kilo Schweinefleisch mit Antibiotika- oder Hormonrückständen ein Mensch zu sich nehmen müsse, um von einer gesundheitlichen Gefährdung sprechen zu können, sagte der Experte. "Dafür müsste man den ganzen Tag lang Fleisch essen, und das macht kein Mensch." Im konkreten Fall sehe er deshalb "keine direkte Gefahr".

Tierschützer erstatten Anzeige

Die österreichische Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" erstattete unterdessen wegen missbräuchlichen Einsatzes von Medikamenten gegen rund 1500 Schweinemäster in Österreich und Deutschland Strafanzeige. Es handele sich bei dem Skandal um "organisierte Kriminalität", erläuterte "Vier Pfoten"-Mitarbeiter Michael Buchner die Ergebnisse seiner eineinhalbjährigen Recherchen. Die kriminellen Machenschaften würden zwischen deutschen Tierärzten und österreichischen Bauern an Autobahnraststätten angebahnt. Später bestellten die Landwirte maßgeschneiderte Pakete, die von Kurieren überbracht würden. Schließlich schickten die Ärzte die Arzneien sogar per Post.

In Bayern hatte die Landestierärztekammer das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben bereits vor einem Jahr aufgefordert, gegen den Medikamentenmissbrauch in der Schweinezucht einzuschreiten. Dieser Brief sei bis heute nicht einmal beantwortet worden, sagte Vizepräsident Tobias Held den "Nürnberger Nachrichten".

Zwei der beschuldigten Tierärzte waren nach Angaben von Stamm seit längerem im Visier der Behörden. Gegen die beiden sei "eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, so zum Beispiel Bußgeldbescheide, Anzeigen bei der Tierärztekammer wegen Verstoßes gegen das tierärztliche Berufsrecht sowie Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft".

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