Berlin - Schmidt kündigte an, es werde "in Kürze" eine entsprechende Rechtsverordnung geben. Auch die Einfuhr von Arzneien, bei denen Risikomaterial verwendet wird, soll untersagt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stufte die Gefahr bei Arzneimitteln aber als "gering" ein. Das Institut hat nach eigenen Angaben bereits Anfang der neunziger Jahre besondere Sicherheitsprüfungen eingeführt. Die Zulassung eines Medikamentes werde automatisch widerrufen, falls die Sicherheitsstandards nicht erfüllt würden.
Die Verwendung von BSE-Hochrisikomaterialien in Wurst und anderen Fleischprodukten ist seit 1. Oktober 2000 EU-weit untersagt. Dies gilt aber nur für Tiere, die älter als zwölf Monate sind. Schmidt will aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nun auch ein Verwendungsverbot bei Arzneimitteln. Die BSE-Tests könnten "nur Infektionen erkennen, die sich in einem relativ fortgeschrittenen Stadium befinden", erklärte Schmidt.
Bestimmte Gewebe könnten aber schon früher erheblich mit BSE-Erregern belastet sein. Neben Gehirn und Rückenmark würden auch die lymphatischen Organe wie Mandeln, Thymus und Milz sowie der Darm als Risikomaterial gelten. Das geplante Verbot soll die Maßnahmen des Bundesinstituts ergänzen.
Tiermaterialien werden häufig genutzt
Nach Angaben des Instituts werden in Deutschland bei mehr als der Hälfte aller Arzneimittel Wirk- oder Hilfsstoffe aus tierischen Materialen verwendet. Häufig werde zum Beispiel Gelatine als Kapselhülle genutzt, aber auch Milchzucker und Stearate seien in Tabletten enthalten. "Es besteht kein Risiko, wenn Arzneimittel mit diesen Hilfsstoffen eingenommen werden", meinte das BfArM.
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