Von Stefanie von Drathen und Christoph Schult
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Gefährliche Droge oder Alkohol-Ersatz? Joint aus Cannabis
Berlin - Wenn Mun-Ju Kim nach der Arbeit nach Hause kommt, greift sie zum Haschisch. "Das ist für mich die Form der Entspannung zum Feierabend", sagt die Gründerin der Berliner Szene-Zeitschrift "Eintausend". "Wie jemand, der sich abends eine schöne Flasche Wein aufmacht, dreh' ich mir einen Joint."
Mit Alkohol kann sie nichts anfangen. "Mir geht es dann drei Tage lang furchtbar schlecht, und das hat dann nichts mehr mit Spaß und Genuss zu tun", erzählt die Tochter koreanischer Eltern. Bier, Wein, Cocktails - schon von kleinen Mengen Alkohol bekommt sie Schweißausbrüche, Sehstörungen und Übelkeit.
Tatsächlich vertragen Menschen Alkohol auf höchst unterschiedliche Art und Weise. Und das hat einen genetischen Grund. Der Körper kann Alkohol nur mit Hilfe eines bestimmten Enzyms abbauen, der so genannten Alkoholdehydrogenase. Jedem zweiten Japaner, Vietnamesen oder Chinesen zum Beispiel fehlt dieses Protein von Geburt an.
Mit Haschisch hat Mun-Ju zwar keine körperlichen Probleme, dafür aber juristische. Der darin enthaltene Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) wirkt zwar entspannend, ist aber verboten. Im deutschen Betäubungsmittelgesetz stehen Cannabis (Marihuana) und Cannabisharz (Haschisch) auf dem Index.
Viele Deutsche schert das wenig. Die Hanfdroge ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland, berichtet die Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD) in ihrem aktuellen Bericht. Danach hat ein Fünftel der 18- bis 59-Jährigen mindestens einmal in seinem Leben "gekifft", unter den 18- bis 24-Jährigen sogar jeder Dritte.
Zwar dulden die meisten Bundesländer den Besitz kleiner Mengen Cannabis für den eigenen Gebrauch. Wer zum Beispiel in Berlin mit bis zu sechs Gramm Haschisch erwischt wird, macht sich zwar strafbar, kann aber davon ausgehen, dass das Gerichtsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Wer allerdings mehrmals in die Fänge der Polizei gerät, muss mit einer Verurteilung rechnen.
Antrag bei der Bundesopiumstelle
Mun-Ju beantragte daher bei der Bundesopiumstelle in Bonn die Erlaubnis, THC-haltige Drogen "in ausreichenden Mengen zu erwerben, zu besitzen und zu genießen". Das Betäubungsmittelgesetz fuße auf medizinischen Fehlannahmen, argumentiert ihr Rechtsanwalt Matthias Schillo: "Das Verbot beruht auf Tatsachen, die heute wissenschaftlich widerlegt sind."
Das Gesetz gehe davon aus, dass Hanfprodukte physisch oder psychisch süchtig machen, als Einstiegdroge für härtere Rauschmittel dienen würden oder der Konsum den Straßenverkehr gefährden könnte. "Alle diese Annahmen sind heute wissenschaftlich widerlegt", argumentiert der Anwalt.
Medizinische Studien belegen die Heilkraft von Cannabis
Medizinische Studien belegen sogar, dass Cannabis heilen kann. Danach hilft der Wirkstoff THC unter anderem bei Nervenschmerzen, Appetitlosigkeit und Bewegungsstörungen. "Aus medizinischer Sicht spricht im Prinzip nichts dagegen", sagt Gernot Ernst, Anästhesist am Berliner Charité-Krankenhaus.
Die Vorbehalte gegen Haschisch und Marihuana erklärt der Arzt mit den verschiedenen Dogmen, die sich um die Hanfpflanze ranken. "Die einen sagen, das ist ein Teufelszeug, was gefährlich ist, was die Gesellschaft zerstört. Andere sagen, gerade das ist ja das Schöne daran: Die Gesellschaft wird aufs Positivste verändert. Beides ist mit Sicherheit haltlos."
Dessen ungeachtet lehnte die Bundesopiumstelle den Antrag der Koreanerin ab. Eine Ausnahmeerlaubnis könne die Behörde nur zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken geben, antworteten die Drogenbeamten. "Das Gefühl von Gelöstheit und Entspannung ist jedoch nicht medizinisch erforderlich."
Mun-Ju Kim legte Widerspruch ein und klagt jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf ihr Recht auf Rausch. Geben die Richter der Klage statt, müsste wohl auch die Bundesregierung reagieren. Das Gesundheitsministerium plant derzeit noch keine Gesetzesänderung. Verliert Mun-Ju Kim die Klage, will sie bis vors Verfassungsgericht ziehen.
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