Mittwoch, 10. Februar 2010

Politik



Krieg gegen den Terror

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01.10.2001
 

Ermittlungen werden forciert

Rasterfahndung soll Schläfer enttarnen

Bei der Suche nach islamistischen Terroristen in Deutschland kommt jetzt eine Methode zum Einsatz, die bereits in den siebziger Jahren entwickelt wurde: die so genannte Rasterfahndung. Ihr Aufwand ist erheblich, ihre Wirksamkeit fraglich.

Frankfurt am Main - Mit der am Montag bundesweit ausgedehnten Rasterfahndung zogen die Innenminister aus Bund und Ländern die Konsequenz aus den Anschlägen in den USA. Die Ermittlungsbehörden wollen damit in Deutschland lebende islamistische Terroristen aufspüren.

Ziel sind vor allem so genannte Schläfer, die sich völlig unauffällig verhalten und auf ihren Terroreinsatz warten. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird die Bundesrepublik von einige Terroristen als "Ruhe- und Rastraum" genutzt. In einzelnen Bundesländern begann die Rasterfahndung schon früher. So wurden etwa in Berlin die Namen von knapp 900 Studenten aus 15 islamischen Ländern an das Landeskriminalamt gegeben. Insgesamt leben in Deutschland etwa 50.000 Studenten aus islamischen Ländern.

Durchkämmen von Uni-Datenbanken

Bei den Ermittlungen werden unter anderem Hochschul-Datenbanken durchforstet. Die Länder-Innenminister hatten am Freitag einheitliche Kriterien festgelegt. Verschiedene Bundesländer hatten bereits Rasterfahndungen eingeleitet, nachdem bekannt geworden war, dass Spuren der Urheber der Terroranschläge in den USA nach Deutschland führten. Drei der mutmaßlichen Terror-Piloten hatten den Erkenntnissen zufolge jahrelang in Hamburg studiert.

Erstmals sollen die Ergebnisse der Datensuche unter den Ländern ausgetauscht und abgeglichen und an das Bundeskriminalamt weitergegeben werden, falls Ermittlungen angebracht erscheinen. Die Rasterfahndung wurde in den siebziger Jahren entwickelt. Dabei werden Personen auf eine Kombination verschiedener Merkmale hin untersucht. Ausgewertet werden überwiegend Datenbanken, die nicht kriminalistischen Zwecken dienen, wie jene von Einwohnermeldeämtern, Universitäten und Elektrizitätswerken.

Die Universitäten in Hamburg, Hessen und Bayern sind bereits dabei, die angeforderten Daten zusammenzustellen. Dabei konzentriert sich die Überprüfung auf Männer eines bestimmten Alters, unabhängig von ihrer Nationalität. Ein Sprecher der Technischen Universität Darmstadt erklärte, zusammengestellt würden Daten von Studenten technischer oder naturwissenschaftlicher Fächer aus islamischen Ländern. Die Universität München bestätigte, dass um die Überlassung von Namen, Semesterdaten und Anschriften männlicher ausländischer Studenten gebeten worden sei, die in den vergangenen fünf Jahren immatrikuliert waren.

Studenten protestieren

Der Freie Zusammenschluss von Studentenschaften und die Ausschüsse der Studentenschaft (ASten) mehrerer Unis protestierten unterdessen in einer in Bonn verbreiteten Resolution gegen das Vorgehen der Behörden und appellierten an die Hochschulleitungen, sich nicht an einem "rassistisch motivierten Vorgehen der Polizeibehörden und Nachrichtendienste" zu beteiligen. Dagegen werde allen möglichen Mitteln, auch juristisch, vorgegangen werden.

Auch Bündnis 90/Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern kündigten eine juristische Überprüfung an. Landesvorstandssprecher Jürgen Suhr erklärte, da sich die bisher in Deutschland ermittelten Terrorismusverdächtigen unauffällig verhalten hätten, sei die Rasterfahndung ohnehin wirkungslos und bringe nur Unschuldige ins Visier.

Regelanfrage bleibt weiter umstritten

Die ebenfalls als Mittel der Terrorabwehr diskutierte Regelanfrage für Einwanderer und der Einsatz der Bundeswehr im Inland bleiben dagegen weiter umstritten. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte am Wochenende eine Regelanfrage bei Einbürgerungen befürwortet. Es gehe dabei nicht um einen Generalverdacht, sondern darum, das "Netzwerk des Terrors" zu beseitigen. Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Wolfgang Zeitlmann, forderte daraufhin, die Regelanfrage sofort bundesweit einzuführen.

Gegen einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zum gegenwärtigen Zeitpunkt sprach sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Volker Rühe aus. Zunächst müssten die Schwächen der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beseitigt werden, sagte der ehemalige Verteidigungsminister im ZDF. Die FDP lehnte die Forderung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel ab, deswegen das Grundgesetz zu ändern.

Die Bundesregierung bereitet derzeit ein zweites Anti-Terror-Paket vor. Die einzelnen Punkte befänden sich bereits in der Ressortabstimmung, sagte ein Sprecher des Inneninisteriums. Einen Termin für die Verabschiedung im Kabinett gebe es noch nicht. Mit dem weiteren Sicherheitspaket sollen auch einzelne Punkte des geplanten Zuwanderungsgesetzes vorgezogen werden. Dabei geht es unter anderem um Regelungen für die Visa-Erteilung und einen erweiterten Zugriff auf Daten im Ausländerzentralregister. Das erste Anti-Terror- Paket, das die Regierung kurz nach den Anschlägen in den USA verabschiedet hatte, wurde inzwischen vom Bundesrat gebilligt. Einzelne Gesetzesänderung müssen noch durch den Bundestag.

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