Von Jochen Bölsche
Berlin - Fahnder rühmen das 100.000 Mark teure, reisekoffergroße Gerät als Geheimwaffe gegen das Verbrechen. Mit dem so genannten IMSI-Catcher lassen sich Aufenthaltsort und Identität von Handy-Benutzern auch dann ermitteln, wenn sie ihr Mobiltelefon anonym erworben oder unter falschem Namen angemeldet haben.
Juristen und Datenschützer dagegen kritisieren seit Jahren, dass es an einer Rechtsgrundlage für einen Einsatz der Hightech-Wunderbox fehle. Jetzt will Innenminister Otto Schily den Streit beenden: Ein bislang nicht publik gewordenes Kapitel seines "zweiten Sicherheitspakets", das SPIEGEL ONLINE vorliegt, sieht eine "zügige" Legalisierung des Gerätes vor.
Catcher gegen Drogen-Dealer
Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt besitzen derzeit jeweils ein Exemplar des IMSI-Catchers. Die Box ist bislang bereits mehr als dreißig mal eingesetzt worden, um zum Beispiel Drogentäter zu ermitteln. Das Gerät simuliert in einem Umkreis von rund 200 Metern die Basisstation, bei der sich jedes registrierte Handy anmeldet, indem es seine IMSI (International Mobile Subscriber Identity) mitteilt.
Der IMSI-Catcher, der gewöhnlich von einem Observationsfahrzeug aus betrieben wird, ermöglicht den Fahndern die Ortung des Handy-Betreibers innerhalb der jeweiligen Funkzelle sowie die Ermittlung der Gerätedaten. Mit deren Hilfe wiederum können die Ermittler eine reguläre Telefonüberwachung beantragen. Für die Fahnder bietet die Methode den unschätzbaren Vorteil, auch Kriminelle aufspüren zu können, die mehrere Handys mit verschiedenen Prepaid-Karten verwenden oder einen Provider im Ausland nutzen.
Generalverdacht statt Unschuldsvermutung
Datenschützer kritisieren, dass von dem Verfahren auch Unbeteiligte betroffen sind: Der Catcher kann - etwa bei Demonstrationen - die Kennung sämtlicher Handy-Nutzer in der Region ermitteln; um Unschuldige aus dem Kreis der Verdächtigen auszuschließen, müssten nach dem Abhören deshalb gründliche Ermittlungen in deren Umfeld angestellt werden - die Unschuldsvermutung würde durch einen Generalverdacht ersetzt.
Außerdem geben Datenschützer zu bedenken, dass es technisch möglich ist, mit dem IMSI-Catcher nach einer Änderung der Software abgehende Gespräche zu belauschen. Bei missbräuchlicher Benutzung bestehe die Gefahr, die Abhörgesetze zu umgehen.
Wegen solcher Bedenken war 1997 ein Vorstoß des Bundesrates gescheitert, den IMSI-Einsatz zu legalisieren. Eine vorläufige "Versuchsfunkgenehmigung" für das Gerät lief 1999 aus.
Fahndung in der Grauzone
Seitdem wird der Catcher in einer rechtlichen Grauzone betrieben. Das Innenministerium glaubte, einen "rechtfertigenden Notstand" für den IMSI-Gebrauch geltend machen zu können, stand mit dieser Rechtsauffassung aber weitgehend allein.
Datenschutzbeauftragter Jacob: Vorbehalte gegen den IMSI-Catcher
Jetzt will die Bundesregierung offenbar die veränderte politische Lage nach den Terror-Attacken in den USA nutzen, um die umstrittene Technik zu legalisieren. Bei dieser Gelegenheit soll gleich auch noch der Verfassungsschutz - der über ein derartiges Gerät angeblich noch nicht verfügt - ermächtigt werden, mit dem Catcher zu arbeiten.
In dem Schily-Papier, das für eine "klarstellende Regelung in der StPO" (Strafprozessordnung) plädiert, heißt es: "Gerade im Zusammenhang mit der Bekämpfung der aktuellen Formen des Terrorismus wird es künftig verstärkt erforderlich werden, Mobiltelefonteilnehmer zu orten. Entsprechender Rechtsgrundlagen bedarf es auch für den Bereich des Verfassungsschutzes."
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