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28.10.2001
 

Hintergrund

Die Kernpunkte des Kompromisses

Berlin - SPD und Grüne haben sich nach insgesamt fast 30-stündigen Verhandlungen mit Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf das Sicherheitspaket II geeinigt. Der Gesetzentwurf soll am 7. November vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Nachrichtenagentur Reuters dokumentiert die Kernpunkte.

Biometrische Daten im Ausweis: Das neue Gesetz schafft die Grundlage, dass künftig biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Handform oder die Gestalt der Augeniris in Ausweisen aufgenommen werden können. Insgesamt können drei zusätzliche Merkmale in verschlüsselter Form gespeichert werden. Ob überhaupt und welche Merkmale registriert werden, entscheidet der Bundestag.

Bundeskriminalamt: Schily konnte sich mit seinen Plänen für eine umfassende Ausweitung der Befugnisse der Behörde nicht durchsetzen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig aber das Recht erhalten, ohne den Umweg über die Länderpolizei Informationen zu sammeln. Nach übereinstimmenden Angaben von Schily und den Grünen wird es keine verdachtsunabhängigen Ermittlungen des BKA geben.

Kompetenzen der Geheimdienste: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig von Banken, Luftfahrtunternehmen und Postdienstleistern Kundendaten anfordern dürfen. Der Bundesnachrichtendienst soll künftig auch stärker im Inland ermitteln dürfen. Die Regelungen werden zunächst auf fünf Jahre begrenzt.

Sicherheitsüberprüfungen: Angestellte von sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Rundfunkanstalten oder Energieerzeuger sollen künftig einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Das Gesetz wird ebenfalls zunächst auf fünf Jahre befristet.

Bundesgrenzschutz: Der Einsatz von BGS-Beamten als so genannte Skymarshals an Bord von Flugzeugen wird mit dem Sicherheitspaket II auf eine klare rechtliche Basis gestellt.

Ausländerrecht: Künftig soll Ausländern das Aufenthaltsrechts entzogen werden, wenn sie etwa die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands gefährden oder Gewalttätigkeiten mit politischen Zielen begehen. Der bloße Verdacht einer Straftat reicht aber entgegen den ursprünglichen Plänen Schilys nicht aus. Die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen wird an strengere Kriterien geknüpft.

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