Spiros Simitis
Berlin - Der Ratsvorsitzende Spiros Simitis sagte nach einer Sitzung des Gremiums am Donnerstag in Berlin, 14 Mitglieder des Rates hätten sich für einen zeitlich befristeten Import unter strengen Auflagen ausgesprochen, acht Mitglieder dagegen. Die Enquêtekommission des Bundestags zur medizinischen Ethik hatte sich vor wenigen Wochen mehrheitlich gegen den Stammzellen-Import gestellt. Die Stellungnahmen von Ethikrat und Bundestags-Kommission dienen als Grundlage für die Bundestags-Entscheidung über den Import von embryonalen Stammzellen, die für Ende Januar erwartet wird.
Bedeutung hat die Bundestags-Entscheidung zunächst vor allem für Bonner Forscher, die embryonale Stammzellen aus Israel importieren wollen. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist umstritten, weil für die Herstellung der Zellen Embryonen in der Größe weniger Zellen getötet werden. Befürworter betonen die Möglichkeit der Entwicklung neuer Krankheitstherapien und warnen vor der Abwanderung von Wissenschaftlern ins Ausland.
Simitis warnte jedoch vor falschen Hoffnungen. Es dürfe nicht so getan werden, als stünde die Wissenschaft kurz vor einem Durchbruch. Der Ethikrat empfiehlt, in den drei Jahren nur solche Zellen zu Forschungszwecken einzuführen, die bei künstlichen Befruchtungen "übrig" geblieben sind.
Simitis sagte, die Diskussion sei nicht einfach gewesen. Es wäre besser gewesen, sich mehr Zeit zu lassen. Auch die Berichte über die Klon-Experimente in den USA hätten die atmosphärischen Bedingungen für viele Mitglieder verschlechtert. Eine ausführliche Stellungnahme des Rates werde erst in zwei Wochen vorgelegt.
Amerikanischen Wissenschaftlern war es nach eigenen Angaben vom vergangenen Wochenende erstmals gelungen, einen menschlichen Embryo zu klonen, um Stammzellen für Therapiezwecke zu gewinnen.
Zellen nur zu Forschungszwecken
Die Auflagen, die der Rat empfiehlt, sollen für Forschung an Universitäten und in Privatunternehmen gleichermaßen gelten. Die benutzten Stammzelllinien müssten bereits vor der Antragsstellung der Wissenschaftler hergestellt worden sein, sagte Simitis. Nach Ansicht des Rates sollen die verwendeten Zellen bei einer zentralen Instanz registriert werden. Paare, deren Erbanlagen die Embryo-Zellen enthielten, müssten der Stammzellgewinnung zustimmen und dürften weder Geld noch andere Gegenleistungen dafür erhalten.
Als weitere Auflage nannte Simitis, dass die Zellen nur dann zu Forschungszwecken eingesetzt werden dürften, wenn Voruntersuchungen an tierischen Zellen ergeben hätten, dass hinreichende Aussicht auf medizinischen Erfolg besteht. Das Forschungsprojekt müsse von einer interdisziplinären, unabhängigen Ethikkommission befürwortet werden, sagte Simitis weiter. Auch die Forschungsergebnisse müssten veröffentlicht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestags-Enquêtekommission für Medizinethik, der CDU-Politiker Hubert Hüppe, erklärte, das Ergebnis habe bereits im Voraus festgestanden. Die Mehrheit der Mitglieder segnete die Meinung des Bundeskanzlers ab. Das Parlament, das Ende Januar über den Stammzellimport abstimmen soll, werde sich vom Votum des Rates kaum beeinflussen lassen. Die Enquêtekommission selbst hatte sich mehrheitlich gegen eine Einfuhr der Zellen ausgesprochen.
Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg forderte, das ethische Fundament des Embryonenschutzgesetzes nicht zu verlassen. Die PDS nannte das Votum bedenklich. FDP-Vizechef Jürgen Möllemann verlangte, eine Entscheidung zur Stammzellforschung nicht länger hinauszuzögern.
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