Von Jürgen Rohne
Renate Künast: "Gesetz soll schnell in den Bundestag"
Berlin - Renate Künast (Grüne) rudert zurück. Auf Druck von Unternehmen, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt werden die Hersteller im Verbraucher-Informationsgesetz nicht verpflichtet, Konsumenten Auskünfte über ihre Produkte zu geben. Die von der Ernährungsbranche befürchtete Riesenwoge an auskunftswütigen Verbrauchern, denen man Geschäftsgeheimnisse und streng gehütete Rezepte offenbaren muss, bleibt aus. Nur noch von Behörden sollen Konsumenten Informationen über gesundheitsgefährdende Waren erhalten.
Dabei war die Ministerin in ihren im vergangenen November vorgestellten Eckpunkten zum Verbraucher-Informationsgesetz forsch gestartet: Unternehmen und Behörden sollten zu umfassender Berichterstattung über Erzeugnisse und deren Risiken verpflichtet werden.
Höchst bedauerlich findet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), dass die direkte Informationspflicht der Firmen an die Konsumenten wegfällt. "Nun ist der Kanzler dran", sagt Sprecher Carel Mohn, "schließlich wollte er die 'Transparenz vom Stall bis zur Ladentheke'." Auf Schröders Initiative sei das Verbraucherschutzministerium gegründet worden, "mit all den Kompetenzen und Nichtkompetenzen". Mohn fordert deshalb Nachbesserungen vom Bundeskanzler: "Wir messen Gerhard Schröder jetzt an seinem Versprechen." Aber die abgespeckte Variante des Gesetzentwurfes sei "dennoch ein Erfolg". Im Gesetzentwurf werden die Behörden gesetzlich verpflichtet, Informationen über mögliche Gesundheitsrisiken bei Waren oder durch Verbrauchertäuschung öffentlich zu machen. In diesem Punkt wird der Streit heftig weitergehen, hier liegt die Krux für die Ernährungsbranche.
Horrorszenarium
Die Verbände der Lebensmittelindustrie wollen die im Gesetzentwurf vorgesehene Nennung, "derjenigen, die das Produkt hergestellt oder in Verkehr gebracht haben", verhindern. Die Schreckensvision der Industrielobbyisten lautet: Unternehmen können durch Falschinformationen und von Wettbewerbern gestreute Gerüchte denunziert werden. Die Behörden würden automatisch aktiv, und Produkte kämen schon auf Grund eines bloßen Verdachtes auf den Index.
"Haftungs- und Entschädigungsansprüche sind völlig ungeklärt, auch das Aussageverweigerungsrecht von beschuldigten Firmen", betont Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Sei ein Lebensmittel erst einmal von Behörden und Medien hinterfragt, fliege es aus dem Markt, obwohl an den Vorwürfen vielleicht nichts dran war. "Die Marke oder das Produkt sind trotzdem stark gefährdet", fürchtet Horst. Besonders bei Vorprodukten aus dem Ausland ergäben sich juristische Probleme. Der Anbieter eines Lebensmittels könne nicht für irgendein Gewürz aus dem Ausland zur Verantwortung gezogen werden.
Ähnlich sieht das der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr. Der HDE würde es begrüßen, wenn die Verbraucherschutzministerin den Gesetzentwurf zurückzieht. "Frau Künast sollte in dieser Legislaturperiode ganz auf das Gesetz verzichten, das ist ein Schnellschuss." Die rechtlichen Probleme seien unüberschaubar.
Denn bei Vermutungen über mögliche Risiken würden Unternehmen an den Pranger gestellt und anschließend streite man sich über Schadensersatzansprüche. Kleine Anbieter würden das nicht überleben. Im Übrigen bedürfe es keines Verbraucher-Informationsgesetzes, die gegenwärtigen Verordnungen müssten nur angewendet werden, das zeige der jüngste Ärger mit den durch Antibiotika verunreinigten Shrimps. Pellengahr: "Die schönsten Gesetze nützen nichts, wenn irgendwo ein hoher Beamter pennt."
"Schnell in den Bundestag"
Greenpeace begrüßt dagegen den Gesetzentwurf der Verbraucherschutzministerin. "Wenn das Künast-Gesetz so durchkommt, können die Behörden endlich Klartext reden und Produktnamen und Hersteller von untersuchten Lebensmitteln bekannt geben", betont Greenpeace-Sprecher Heinz Laing. "Nach den Skandalen um BSE, Genttechnik in Lebensmitteln und gepanschten Kochschinken darf man den Bürgern nicht weiter verheimlichen, was sie auf dem Teller haben." Das Gesetz müsse schnell in den Bundestag, nur so könne es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, ohne Gefahr zu laufen, "in der Hitze des Wahlkampfes zu verkommen."
Renate Künast beabsichtigt, ihren Gesetzentwurf, den sie als einen "Riesenschritt für den Verbraucher" bezeichnet, noch im März in das Kabinett und in den Bundestag zu bringen. "So um den Weltverbrauchertag am 15. März will die Ministerin ein Regierungserklärung zum Informationsgesetz abgeben", teilte ein Sprecher des Verbraucherministeriums mit. Das geplante Gesetz sei eine Art Schritt-für-Schritt-Gesetz, denn Renate Künast plane, die Informationspflicht der Unternehmen darum nach den Bundestagswahlen anzugehen.
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