Von Matthias Gebauer
Berlin - Es war schon spät am Abend des 17. Dezember 1998, als der entscheidende Satz fiel. "Die Arschlöcher werden doch wohl meinen Garten nicht umgraben", tönte Gert J. stolz und sorglos gegenüber seiner neuen Freundin. Was Gert J. nicht wusste: Die "Arschlöcher" hörten jedes Wort mit und waren Polizisten. Die informierten sofort den Staatsanwalt. Schon wenige Stunden später durchwühlten Ermittler des sächsischen Landeskriminalamtes (LKA) den Kleingarten des Verdächtigen und fanden, was sie gesucht hatten: Die Leiche der ehemaligen Lebensgefährtin Iris F., die Gert J. schon Wochen zuvor ermordet und unter dem Zierfischteich in seinem Kleingarten verscharrt hatte.
Für Ermittler und Hardliner in der Sicherheitspolitik ist der Erfolg aus Leipzig ein Paradefall für den Großen Lauschangriff. Mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden wäre man dem Mörder wohl nie auf die Spur gekommen: Zwar war er bereits verdächtig, doch ohne Leiche hätte es keine Verurteilung gegeben. Erst die komplette Verwanzung seiner Wohnung brachte den entscheidenden Hinweis. Mittlerweile ist Gert J. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt kostete der Lauschangriff auf Gert J. die Behörden exakt 15.865 Mark und 85 Pfennige, wie der zuständige Staatsanwalt in seinem Bericht aufführt.
Der Fall aus Leipzig demonstriert: Ein Großer Lauschangriff kann bei polizeilichen Ermittlungen zum Erfolg führen. Doch es ist wohl kein Zufall, dass ein jetzt erstellter interner Bericht der Bundesministerien für Justiz und Inneres über die Praxis des Ermittelns mit Abhör-Wanzen lediglich dieses eine Beispiel konkret beschreibt. Daneben dokumentiert die knapp 30-seitige Bilanz über die bisherigen Erfahrungen mit dem Großen Lauschangriff, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, vor allem eines: Was Ermittler, Staatsanwälte und Rechtspolitiker aller couleur im Jahre 1998 als die Wunderwaffe gegen die organisierte Kriminalität priesen und im Bundestag nach langen Grundsatzdebatten durchsetzten, erwies sich bis zum Jahr 2000 als Rohrkrepierer. Denn in der Praxis, so der Bericht der Bundesregierung, zeige sich bei den Ergebnissen "ein eher ernüchterndes Bild" vom angepriesenen Allheilmittel gegen die übermächtigen Kriminellen. Lauschaktionen, so beschreibt der "Erfahrungsbericht"
FDP-Ministerin trat wegen des Lauschangriffs zurück
Für die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war das Ja ihrer Fraktion zum Eingriff in die Privatsphäre nicht tragbar
Zumindest in einem Punkt aber täuschten sich die Kritiker, denn flächendeckend wurde das Mittel laut dem Regierungsbericht bisher kaum eingesetzt: Insgesamt haben Ermittler von Landeskriminalämtern (LKA) und dem Bundeskriminalamt (BKA) in nur 70 Fällen die komplette Verwanzung vor Gericht durchsetzen können. Grund sind die scharfen Definitionen, die den Lauschangriff als absolute "ultima ratio" der Ermittler einstufen. Der Lauschangriff ist demnach für die Kriminalitätsbekämpfung von eher geringer Bedeutung.
Weniger als die Hälfte der Wanzen lieferten Verwertbares
Der ausbleibende Erfolg lässt bei Fahndern und Politikern gleichsam Katerstimmung aufkommen. Denn bei 41 Ermittlungen brachte die Überwachung für das Verfahren gar kein strafrelevantes Ergebnis. Das entspricht einer Erfolgsquote von weit unter 50 Prozent. Am meisten lauschten die Hessen und die Bayern, die mit jeweils 16 und 11 Verwanzungen in dem Bericht auftauchen. Für das Jahr 2001 wurden bisher erst drei Fälle aus Berlin, Bremen und Hamburg gemeldet, die in dem Fazit jedoch nicht mitberücksichtigt wurden.
Besonders die technische Durchführung der amtlichen Lauscherei ist wesentlich schwieriger als angenommen. So scheiterten allein in Hessen ein Viertel aller Lauschversuche daran, dass entweder die Wanzen versagten oder die Verdächtigen die elektronischen Ohren fanden, bevor sie etwas auffangen konnten. Doch auch die Verwanzung an sich ist schwierig. "Es ist eben nicht so einfach, wie man es in Filmen sieht, unbemerkt in eine Wohnung einzudringen", schreibt der ermittelnde Staatsanwalt in dem erfolgreich gelösten Mordfall aus Leipzig. Cem Özdemir, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sieht das noch drastischer: "Wir müssen überlegen, ob sich die Maßnahme für die dürftigen Ergebnisse wirklich lohnt."
Wochenlange Vorrecherchen
Einfach sind die staatlichen Eingriffe wirklich nicht. Der Leipziger Fall schildert beispielhaft, wie kompliziert der Große Lauschangriff sich in der Wirklichkeit gestaltet. So observierten die Beamten des LKA Sachsen erst wochenlang die Wohnung des Verdächtigen, um zu erfahren, wann man unbemerkt dort eindringen kann. Selbst die Tatsache, dass der Täter einen Schäferhund hatte, musste dabei berücksichtigt werden. Ebenfalls schwierig gestaltete sich das Eindringen in die Reihenhauswohnung, denn der Verdächtige hatte ein Sicherheitsschloss eingebaut, dass nicht ohne Schäden geöffnet werden konnte. Letztlich mussten sich die Fahnder mit einem Täuschungsmanöver Zutritt verschaffen, um die Wanzen zu installieren.
Wegen der komplexen Vorbereitungen entstehen bei jedem Lauschangriff enorme Kosten. So kamen für so manche Bespitzelung runde 41.000 Euro zusammen, wobei die größten Posten für Dolmetscherkosten ausgegeben wurden. Da in den meisten Fällen Ausländer das Ziel der Fahnder waren, konnte man auf diese Übersetzer kaum verzichten. Doch auch unkompliziertere Verfahren schlugen durchschnittlich mit etwa 7700 Euro zu Buche. Ein weiterer Grund ist, dass die Ermittler oft Hilfe von außen brauchen. Schleswig-Holstein beispielsweise konstatiert in dem Bericht an die Bundesregierung, dass Experten in einer Qualität benötigt würden, die "nur polizeiextern vermittelt werden" können, und das ist teuer.
Ab drei Abgehörten wird es schwierig
Ernüchterung gibt es in dem Bericht auch für die Terrorfahnder, für die der Lauschangriff ebenfalls interessant sein könnte. Bisher wurde das Mittel zwar einmal in Nordrhein-Westfalen für eine Straftat nach dem Terrorparagraph 129 a angewendet. Doch für die Suche nach islamischen Extremisten sehen die Experten im Allgemeinen schwarz. In potenziellen Abhörzielen wie Kulturvereinen oder Moscheen sei die Verwanzung so gut wie unmöglich, da es sich um "abgeschlossene Räumlichkeiten" handele, in die man nicht eindringen könne, heißt es in dem Bericht. Außerdem sei die Zuordnung von abgehörten Aussagen schon bei mehr als zwei Personen strafrechtlich mehr als schwierig. Bei drei Personen scheiterte daran so manche Aktion vollständig. Folglich sei das Mitschneiden in Gruppenräumen schier unmöglich.
Bisher ist das Spektrum der verfolgten Straftaten klein. 48 Prozent der 70 Lauschangriffe sollten Tatverdächtige in Mordfällen überführen, weitere 40 Prozent richteten sich gegen Rauschgiftdealer. Nur wenige Fälle der Geldwäsche oder der Bestechung eigneten sich laut der Bilanz der Bundesregierung für den Angriff auf die Privatsphäre.
Kontrolleure fühlen sich nicht aureichend informiert
Cem Özdemir will mehr Informationen über die Lauschaktionen des Staats
Bei den Sicherheitsbehörden hingegen wird derzeit gebrütet, wie die Erfolgsquote zu steigern ist. So wünschen sich die Länder in dem Bericht die Einbeziehung von Helfern bei der Wanzeninstallation. "Alarmanlagenbauer, Schornsteinfeger und Stromableser" sollen gewonnen werden, "um die verdeckte Installation des technischen Geräts zu ermöglichen". Doch die Anwerbung der Helfer birgt ein neues Risiko, denn auch die können plaudern. Außerdem, da hilft auch die Ermächtigung des Gesetzgebers nicht, müssen die Dritten dem Staat freiwillig helfen, denn einen Zwang zur Mithilfe fürs Lauschen sieht das Gesetz nicht vor. Die Bundesregierung prüft nun, so der Bericht, ob man eine solche "Mitwirkungsverpflichtung Dritter" gesetzlich verankern kann.
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