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25.03.2002
 

Zuwanderungsgesetz

Rau lässt sich Zeit

Von Severin Weiland

Bundespräsident Rau steht vor einer seiner schwersten Entscheidungen: Soll er das Zuwanderungsgesetz unterschreiben und damit eine Verfassungsklage der Union riskieren? Die Prüfung des Gesetzes könnte Wochen dauern. Derweil versucht der Bundespräsident, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und fährt zunächst einmal in den Osterurlaub.

Johannes Rau: Bedrängt von allen Seiten
DPA

Johannes Rau: Bedrängt von allen Seiten

Berlin - Auch der Streit über das Abstimmungsverfahren zum Zuwanderungsgesetz kann das Familienleben eines Bundespräsidenten nicht erschüttern. "Herr Rau hat vor, die Ostertage mit seiner Frau und seinen Kindern auf Spiekeroog zu verbringen", versichert am Montag Nachmittag eine Sprecherin des Bundespräsidialamtes. Fast scheint es so, als wolle Johannes Rau abwarten, bis sich die Aufgeregtheiten, die das Abstimmungsverfahren bei der Union und in Teilen der Öffentlichkeit ausgelöst hat, ein wenig gelegt haben.

Er tut wohl gut daran. Ohnehin sind wichtige Mitarbeiter seiner Verwaltung im vorösterlichen Urlaub - so der Chef des Präsidialamtes, Rüdiger Frohn und der neue Pressesprecher Klaus Schrotthofer, einst leitender Redakteur bei der "Berliner Zeitung". Das Prüfverfahren durch das eigene Rechtsreferat dürfte geraume Zeit in Anspruch nehmen. "Wie lange das dauert, ob eine Woche oder mehrere, ist offen", meint die Sprecherin des Bundespräsidialamtes. In Berliner Regierungskreisen wird mit einer Entscheidung in sechs Wochen gerechnet.

Johannes Rau, der sich am liebsten in der Rolle des Versöhners sieht, steht vor einer seiner schwersten Entscheidungen seiner nunmehr fast dreijährigen Amtszeit. Wie er auch handelt, er wird sich den Zorn der einen oder anderen Seite zuziehen. Verweigert er die Unterschrift unter das Zuwanderungsgesetz, bringt er die rot-grüne Koalition in eine prekäre Lage.

Schließlich hatte selbst Bundeskanzler Gerhard Schröder die Verabschiedung begrüßt und erklärt, nach seiner Ansicht sei die Abstimmung im Bundesrat korrekt gewesen. Billigt Rau hingegen das Verfahren, wird ihm die Union Parteilichkeit vorhalten.

Die Taktik der Union ist seit Freitag Nachmittag klar, als im Foyer des Bundestages Unionsfraktionschef Friedrich Merz mit vibrierender Stimme erklärte, es werde sich nun zeigen, ob es noch ein von der SPD besetztes Verfassungsorgan gebe, "das Respekt vor den Institutionen" dieses Staates habe.

Doch auch die Koalition nimmt Rau in die Pflicht - mit nicht weniger subtilen Mitteln. Das Gesetz sei rechtlich einwandfrei zustande gekommen, meint SPD-Fraktionschef Peter Struck. Es gebe keinen Grund, nicht zu unterschreiben. Die Protagonisten von SPD und Grünen lassen keinen Zweifel daran, was sie von Rau erwarten: zu unterschreiben.

Hilfe von Außen?

Im Bundesrat: Christdemokrat Bernhard Vogel (r.) nach der Abstimmungsniederlage
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Im Bundesrat: Christdemokrat Bernhard Vogel (r.) nach der Abstimmungsniederlage

In dieser prekären Lage wäre Hilfe von Außen angesagt. Doch ist dem Bundespräsidialamt damit wohl kaum geholfen. Die Ansichten der Verfassungsexperten, die sich nach der Abstimmung Brandenburgs im Bundesrat zu Wort meldeten, folgen fast ausnahmslos ihrer parteipolitischen Vorliebe. Den Ton in der Debatte geben dabei die konservativen Staatsrechtler an - die in der Rechtsliteratur immer noch den Diskurs beherrschen.

Schon wenige Stunden nach der Abstimmung Raus meldete sich dessen Amtsvorgänger Roman Herzog (CDU) zu Wort und monierte die Interpretation des Verfahrens durch den Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD). Auch wenn Brandenburgs Verfassung eine Richtlinienkompetenz kenne, sei es nicht Wowereits Aufgabe, diese zu beurteilen: "Der Bundesratspräsident kann hier nicht das Verfassungsrecht der Länder auslegen," meinte Herzog, selbst einst Mitglied des Bundesverfassungsgerichts und Koautor eines Standardkommentars zum Grundgesetz.

Ähnlich äußerte sich der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee zum Schlusswort des Brandenburger Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD), dessen Ja - nach vorangegangenem Nein durch Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) und gleichzeitigem Ja durch Arbeitsminister Alwin Ziel (SPD) - von Wowereit als letztlich ausschlaggebendes Votum des Landes interpretiert wurde: "Niemand ist ermächtigt, eine Entscheidung im Namen aller zu verlautbaren."

Auch ein Verfassungsrechtler wie Ernst Benda, der einst von der CDU für das Bundesverfassungsgericht nominiert wurde, doch in den letzten Jahren wiederholt mit den Christdemokraten über Kreuz lag, hält das jetzige Verfahren für unzulässig: "Die Stimmen von Brandenburg hätten nicht gewertet werden dürfen."

Entscheidung gegen das eigene Gewissen?

So steht Rau wohl letztes Endes vor einer sehr einsamen Entscheidung. Wer den Sozialdemokraten kennt, weiß, wie schwer ihm Ablehnung oder Zustimmung am Ende fallen wird. Stets war er bedacht, seine Unabhängigkeit herauszustreichen - so ließ er von Anbeginn seiner Amtszeit seine Parteimitgliedschaft ruhen. Jetzt wird Rau doch noch zu einer Parteilichkeit genötigt, die ihn in Konflikt mit seinem eigenen Gewissen bringen kann: Schließlich war er es, der einst von Deutschland als Zuwanderungsland sprach.

Noch vor der Abstimmung am Freitag vergangener Woche hatte Rau erklärt, die Parteien sollten "eigene Interessen zurückstellen." Es sei im "Interesse unseres Landes, Integration und Zuwanderung zeitgemäß zu organisieren." Diese Formulierung, so wird in der Union gemutmaßt, sei möglicherweise ein Hinweis, dass Rau am Ende doch das Gesetz unterschreibe. Damit aber wäre die Klage von CDU/CSU in Karlsruhe wohl unabwendbar - auch wenn der SPD-Fraktionschef Peter Struck so recht noch nicht daran glauben mag und davon spricht, die Union werde einen solchen Schritt nicht "wagen."

Immerhin könnte Rau, wenn er am Ende doch noch unterschriebe, sprachliche Anleihen bei einem seiner Vorgänger nehmen. Er sei "auf ein erhebliches Maß verfassungsrechtlich fragwürdiger Grenzfragen gestoßen", schrieb 1994 Richard von Weizsäcker. Damals allerdings ging es um ein Gesetz, über das sich die Abgeordneten des Bundestages weitestgehend einig waren: über die Neuregelung der Parteienfinanzierung.

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