Berlin - Die Unionsvertreter forderten eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzes. Die Bundesregierung kann jetzt den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit der Suche nach einem Kompromiss beauftragen.
Das Gesetz soll Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über gefährliche Erzeugnisse verschaffen. Es stellt den Behörden die Form frei, wie sie Informationen geben. Anfragen müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantwortet werden. Wer fragt, muss die Kosten für die Abgabe der Information erstatten. Ausnahmen von der Informationspflicht sieht der Entwurf vor, wenn besondere öffentliche und private Interessen geschützt werden müssen.
Der bayerische Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner sagte, das Gesetz sei "mit der heißen Nadel gestrickt" und für den Bürger extrem umständlich. Im Zweifelsfall müsse der Bürger mehrere hundert Euro aufwenden, um die Auskunft zu bekommen: "Uns liegen keine Erkenntnisse vor." Das Gesetz sei nicht hilfreich für den Verbraucher, sondern ein "Etikettenschwindel". Der Bürger wolle eine "Information am Produkt" durch exakte Auszeichnung. Das Gesetz hätte den Nitrofen-Skandal nicht verhindert, weil Bestimmungen zu Futtermitteln nicht darin enthalten seien.
Bundesverbraucherministerin Künast erklärte, dass der Nitrofen-Skandal öffentlich diskutiert werde, sei eine Auswirkung der von ihr angestrebten Agrarwende hin zu mehr ökologischem Landbau. Nur durch die strenge Kontrolle im Öko-Bereich habe das Pestizid überhaupt entdeckt werden können. Die Grünen-Politikerin forderte die Unionsvertreter auf, Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zu machen, statt es zu blockieren.
"Das Wissen, dass die Behörden haben, ist kein Geheimwissen", verteidigte Künast ihren Entwurf. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf. Das Gesetz solle eine "Kultur der offenen Information" in der Gesellschaft begründen.
Nachbesserung statt Ablehnung gefordert
Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff, hatte für Annahme des Gesetzes geworben. Der SPD-Politiker appellierte an die Unionsvertreter: "Beweisen Sie heute, dass sie auf Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher stehen." Mit dem Gesetz könnte im Nitrofen-Skandal den Bürgern gesagt werden, welche Marken betroffen und welche Eier kontaminiert seien.
Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn kritisierte, heute dürfe den Verbrauchern gesagt werden, welche Schadstoffe im Abwasser seien, nicht aber, was in der Wurst sei. Auch könne beispielsweise nicht darauf hingewiesen werden, dass Wasser im Schinken sei, was eindeutig Betrug sei. Wenn der Union das Gesetz nicht weit genug gehe, müsse der Entwurf im Vermittlungsausschuss nachgebessert, nicht aber abgelehnt werden. Die Grünen-Politikerin warf den Unionsvertretern "Wahlkampfgetöse" vor. Dass sie das Gesetz weiter fassen wollten, "das glaubt Ihnen keiner".
Die Bundesregierung bedauerte die Ablehnung des Verbraucherschutzgesetzes. Dies sei "ein Rückschlag für die notwendige Ausweitung und Verbesserung des Verbraucherschutzes", sagte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye am Freitag vor Journalisten in Berlin.
Vor dem Hintergrund des Nitrofen-Skandals sei die Ablehnung besonders zu bedauern, sagte Heye. Die Zustimmung zu dem Gesetz wäre "gerade jetzt ein wichtiges Signal gewesen".
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