Berlin - Die von VW-Manager Peter Hartz geleitete Regierungskommission zur Reform des Arbeitsmarktes hat ihre "13 Module zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit" vorgelegt. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert die wesentlichen Passagen des stichwortartig formulierten Papiers:
"...die Zumutbarkeit muss nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien in Verbindung mit Freiwilligkeit und Pflichten neu formuliert werden.
Ein ganzheitlicher Finanz- und Familienstatus der Arbeitslosen muss erfasst werden.
Um die Umsetzbarkeit der Zumutbarkeitskriterien zu gewährleisten, ist die Beweislast umzukehren, d.h. der Arbeitslose muss beweisen, dass eine Stelle, die er abgelehnt hat, nicht zumutbar ist.
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Aufhebung des Verschiebebahnhofs zwischen Arbeitsamt und Sozialamt durch organisatorische Zusammenlegung von Sozialämtern und Arbeitsämtern sowie relevanter Leistungseinrichtung für Qualifikation, Therapie und PersonalServiceAgentur (PSA).
Das Jobcenter ist Anlaufstelle für alle Erwerbsfähigen, die nach geltendem Recht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
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Herzstück des Abbaus der Arbeitslosigkeit ist eine neue Form der Zeitarbeitsgesellschaft, die PersonalServiceAgentur (PSA). Jedes Arbeitsamt wird künftig über eine eigene oder outgesourcte PSA verfügen.
Über die PSA können Unternehmen neue Mitarbeiter suchen, kostenlos auf Probe oder gegen Entgelt Mitarbeiter leihen, Trainingsmaßnahmen veranlassen oder die eigene Personaladministration entlasten.
Das Arbeitsamt bietet jedem Arbeitslosen, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, die Möglichkeit einer Beschäftigung bei der PSA. Die Entscheidung über die Einstellung obliegt der PSA.
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Faktisch führt die verstärkte Einschaltung von Zeitarbeitsfirmen und PSA's aus Sicht der Unternehmen zu einer Neutralisierung des Kündigungsschutzes. Die Beschäftigten selber haben aber in den Zeitarbeitsfirmen und PSA's den vollen rechtlichen Kündigungsschutz.
Die PSA ist ein eigenständiges Business-Unit mit Vergütung auf Honorarbasis entsprechend den marktüblichen Bedingungen für Personalvermittler und Zeitarbeitsfirmen. Die Beschäftigung erfolgt zu Tarifbedingungen mit gesetzlichem Kündigungsschutz.
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Zusammenführung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zu einem gestuften System: - Sechs Monate Pauschalleistungen mit drei Tagessätzen (Heimatklasse, Landesklasse, Bundesklasse; kostenneutrale Festlegung) - 6.-12 Monat genau gerechnetes Arbeitslosengeld (analog heutiges ALG) - 12.-24. Monat reduziertes Arbeitslosengeld (ersetzt in Höhe heutige Arbeitslosenhilfe und ggf. Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine Regelung auf Basis des Finanzstatus.)
Nach 24 Monaten läuft das Arbeitslosengeld grundsätzlich aus, danach wird Sozialgeld gezahlt (entspricht der heutigen Sozialhilfe).
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Zielsetzung der "Ich-AG" und "Familien-AG" ist das Herausholen von heutigen Schwarzarbeitern in eine legale Beschäftigung, die Schaffung und Vergrößerung des in Deutschland unterentwickelten Marktes für Dienstleistungen und andere einfache Arbeiten, die Flexibilisierung der Beschäftigen in kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben sowie die Förderung der Selbstständigkeit.
Als Vorstufe zur Gründung eines vollwertigen Gewerbebetriebes wird eine neue, einfach zu handhabende Selbstständigkeit eingeführt (die "Ich-AG" bzw. "Familien-AG").
Die Transparenz der Leistungen der BA und der einzelnen Arbeitsämter wird durch Zielkriterien und Benchmarks intern und extern transparent und nachvollziehbar gemacht.
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Das gesamte Controlling und die einzelnen Prozesse werden durch eine leistungsfähige und ganzheitliche IT unterstützt.
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Bei konsequenter Umsetzung durch eine parteiübergreifende "Projektkoalition" kann es gelingen, die Arbeitslosigkeit bis Ende 2005 auf ca. 2 Mio. (< 5%) zu reduzieren.
Durch die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen und Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit können die notwendigen Maßnahmen finanziert werden..."
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