Wiesbaden - Das BKA hatte im Oktober 2001 rund 4000 Firmen gebeten, die Daten ihrer Mitarbeiter aus arabischen oder islamischen Ländern weiterzugeben, sagte BKA-Sprecher Dirk Büchner heute in Wiesbaden. Über die Gründe dieser Zurückhaltung wollte er nicht spekulieren.
Das BKA dürfe jederzeit von öffentlichen und nicht-öffentlichen Institutionen Daten erheben. "Das hat jedoch nichts mit Rasterfahndung zu tun", betonte Büchner. Voraussetzung der Erhebung sei, dass die Unternehmen die Daten freiwillig mitteilen. "Es ist also das gute Recht der Firmen, nicht zu antworten. Das können wir nur zur Kenntnis nehmen."
Hansjürgen Garstka, der Berliner Datenschutzbeauftragte sieht das etwas anders. In einem Interview mit tagesschau.de vertrat er die Ansicht, die Behörde dürfe eine solche Aktion gar nicht durchführen. "Dafür sind die Landespolizeien zuständig", sagte er. Das BKA sei über das Ziel hinausgeschossen. Auch die Unternehmen hätten die Daten nicht weitergeben dürfen. Betroffene könnten nun verlangen, dass die Daten gelöscht würden, oder aber Klage erheben.
Nach Auskunft von Büchner war die Erhebung im vergangenen Oktober die mit Abstand größte dieser Art. Trotz der geringen Resonanz halte das BKA die Methode nach wie vor für eine Möglichkeit, an wichtige Daten heranzukommen. "Allerdings müssen wir bei künftigen Aktionen Aufwand und Ziel genau gegeneinander abwägen."
Mit der Anfrage habe das BKA einen äußert sensiblen Bereich bei den Unternehmen getroffen, sagte Thomas Stach, Sprecher der Vereinigung Hessischer Unternehmerverbände in Frankfurt. Vor allem mittelständische Betriebe, in denen die Chefs noch jeden Mitarbeiter persönlich kennen, hüteten sich davor, Personaldaten weiterzugeben. "Dadurch könnte schnell der Betriebsfrieden gestört werden." Stach hält es außerdem für denkbar, dass vielen Unternehmen die rechtliche Grundlage der Datenerhebung nicht klar sei.
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