Hamburg - Das geplante Gesetz würde dem Verfassungsschutz unter anderem erlauben, geschützte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Geistliche abzuhören. "Der Schutz der Berufsgeheimnis-Träger darf nicht verschlechtert werden", betonte der FDP-Landesvorsitzende Reinhard Soltau.
Bildungssenator Rudolf Lange (FDP) hatte bereits am Dienstag mitgeteilt, dass ihm "ein Gesetz, welches die Bürgerrechte weitestgehend unangetastet lässt, am liebsten ist". Gegen die Pläne aus der Innenbehörde liefen bislang vor allem die Oppositionsparteien Sturm; aber auch die Chefredakteure der in Hamburg ansässigen Medien und der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatten sich schon kritisch zu Wort gemeldet.
"Wir nehmen die Bedenken der Chefredakteure natürlich sehr ernst", betonte Schill-Fraktionsvize Dirk Nockemann. "Wir sind bereit, diese Bedenken im Lichte der Anhörung im Rechtsausschuss nächste Woche zu beleuchten." Er betonte aber, dass der Schill-Partei nicht daran gelegen sei, das Gesetz eins zu eins nach dem Anti-Terror-Paket von Bundesinnenminister Otto Schily auszurichten. "Das Gesetz ist auf Bundesebene von den Grünen zu sehr weich gespült worden", erklärte Nockemann. Die Anhörung im Rechtsausschuss, bei der auch Experten zu Wort kommen sollen, ist für den kommenden Dienstag angesetzt.
Soltau betonte, er wolle das Ergebnis der Anhörung nicht vorwegnehmen. Er gehe aber nicht davon aus, dass die Argumente der Schill-Partei die Liberalen noch grundsätzlich umstimmen könnten. "Natürlich ist eine Bekämpfung des Terrorismus notwendig", erklärte Soltau. "Wir sind aber im Zweifel für die Freiheit." Die FDP strebe eine genaue Umsetzung des Schily-Pakets auf Landesebene an.
Die Innenbehörde dementierte unterdessen einen Bericht des "Hamburger Abendblatts", wonach die Umsetzung des Schill-Entwurfs mehr als zwei Millionen Euro kosten soll. Bei der Senatsdrucksache, die der Zeitung vorliege, handele es sich um einen ganz frühen Entwurf, der längst nicht mehr aktuell sei, sagte ein Sprecher. Es bleibe dabei, dass durch das neue Gesetz keine zusätzlichen Kosten entstünden.
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