München - Das Münchner Landgericht verurteilte den 67-Jährigen Aechtner wegen Wahlfälschung in 466 Fällen neben der Bewährungsstrafe zu einer Geldbuße von 125.000 Euro, außerdem darf er fünf Jahre lang für kein öffentliches Wahlamt kandidieren und vier Jahre lang nicht wählen.
Aechtner gab bei Prozessbeginn zu, die Briefwahlunterlagen bei Hausbesuchen an sich genommen und CSU-Kandidaten angekreuzt zu haben. In zwei Drittel aller Fälle sei dies jedoch in vollem Einverständnis mit den Wählern geschehen, hieß es in der von seinem Anwalt verlesen Erklärung. Richter Hans Jochen Hintersaß rügte das Verhalten des langjährigen Stadtrats scharf und erklärte, er habe damit das Vertrauen in Politik und Demokratie "schwer erschüttert". Allerdings habe ihm ein Großteil der betroffenen Wähler den Wahlbetrug nicht schwer gemacht.
Vor dem Urteil hatte es eine Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben, wonach der Angeklagte im Falle eines Geständnisses noch mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Aechtner hatte betont, nur der CSU nahe stehende Personen angesprochen zu haben. Er gab aber zu, viele der eingesammelten und teilweise bereits ausgefüllten Stimmzettel zu Gunsten der CSU und ihrer Bewerber verändert zu haben.
Die Fälschung war entdeckt worden, weil Aechtner dabei immer denselben Kugelschreiber benutzt hatte. "Jeder andere hätte es gescheiter gemacht", sagte der Angeklagte, der früher Filialeiter bei der Dachauer Sparkasse war.
Nach dem Bekanntwerden des Skandals wurde die Kommunalwahl in der 40.000-Einwohner-Stadt annulliert. Bei der Wiederholung der Dachauer Stadtratswahl im September hatte die CSU zwei Mandate eingebüßt. Die Wahl des Oberbürgermeisters wird im Februar wiederholt, nachdem OB Peter Bürgel vor Gericht vergeblich gegen die Annullierung seiner Wahl gekämpft hatte.
Ein weiterer ehemaliger Dachauer CSU-Stadtrat, der ebenfalls Wahlunterlagen gefälscht haben soll, soll in einigen Wochen vor Gericht gestellt werden.
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