Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch bestätigt, dass nicht verheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Zustimmung der Mütter bekommen können. Finden Sie das gerecht?
Gregor Gysi: Ich finde das richtig - bei allem Verständnis für die Kläger. Sie haben einen Antrag gestellt, der jedem Vater per Rechtsinstitut automatisch ein Sorgerecht garantieren sollte - und zwar auch dann, wenn er mit der Mutter schon zum Zeitpunkt der Geburt nicht zusammen gelebt und sie keinen Tag gemeinsam das Kind betreut haben.
SPIEGEL ONLINE: Könnte sich ein Vater nicht trotzdem seinem Kind verantwortlich fühlen?
Gysi: Dann müssen sich die Eltern arrangieren. Kommen die Eltern nicht miteinander klar, dann ist es in solchen Fällen falsch, unverheirateten Vätern ein Rechtsinstitut in die Hand zu geben, das nur zu verschärften Konflikten führt. Wer Mütter gegen ihren Willen zwingt, Vätern gewisse Rechte zu geben, macht Probleme größer, nicht kleiner. Die Hauptverantwortung muss hier bei der Mutter liegen.
SPIEGEL ONLINE: Liefert das die Väter nicht den Müttern total aus?
Gysi: Stellen Sie sich so einen Gesetzesanspruch doch mal in der Praxis vor: Da fällt einem Erzeuger nach drei Jahren ein, dass er sich plötzlich doch um sein Kind kümmern will. Oder sie will umziehen, aber der Vater untersagt es, weil er nahe bei seinem Kind sein will. Im Falle der Nichtverständigung müssten Mütter ständig den Klageweg beschreiten, damit sie das Leben ihrer Kinder ordnen können. Wenn solch ein Rechtsinstitut einmal da ist, ist es da. Der elterliche Konflikt kann in dieser Form nicht über das Recht gelöst werden.
SPIEGEL ONLINE: Bei Ehen und Ehescheidungen ist das rechtlich geregelt, verheiratete und geschiedenen Männer haben Erziehungsrecht. Müssen Männer heiraten, um Rechtssicherheit zu kriegen?
Gysi: Sollten sie nicht müssen - aber dann hätte der Antrag nicht wie ein Freibrief für alle Erzeuger gestellt werden dürfen. Wenn beantragt worden wäre, dass ein Sorgerecht entsteht, wenn das Paar dieses Sorgerecht faktisch schon zusammen über eine längere Zeit ausgefüllt hat dann wäre ich auf Seiten der Väter. Dann sehe ich nicht ein, dass ein verheirateter Mann im Falle der Trennung eine völlig andere Rechtsstellung hat als ein Mann, der sich jahrelang in einer Lebensgemeinschaft das Sorgerecht geteilt hat und der bei einer Trennung völlig rechtlos wird. In diesem Fall wäre ich dafür, auch nicht verheirateten Vätern eine höhere Rechtsstellung zu gewähren. Wenn aber in Bezug auf das Kind nie eine Lebensgemeinschaft bestand, wäre mir ein generelles Rechtsinstitut für den Erzeuger viel zu willkürlich.
Das Interview führte Michaela Schießl
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