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Grundsatzurteil Richter erlauben Überwachung von Journalisten-Handys

Behörden dürfen bei der Verfolgung schwerer Straftaten auch die Handys von Journalisten überwachen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Offen ließen die Richter allerdings, was "schwere Straftaten" sind.

Handy-Überwachung: Nach einem Urteil des Verfassungsrichter nun auch bei Journalisten bedingt erlaubt
AP

Handy-Überwachung: Nach einem Urteil des Verfassungsrichter nun auch bei Journalisten bedingt erlaubt

Karlsruhe - Da die Handy-Überwachung ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit sei, dürfe sie nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, heißt es in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Dabei dürften Richter eine Erlaubnis zum Abhören nicht pauschal geben, sondern müssten sie im Einzelfall genau prüfen. Das Gericht wies damit Verfassungsbeschwerden von Journalisten des ZDF und des "Stern" ab. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Behörden Telekom-Firmen zur Herausgabe von Verbindungsdaten verpflichten können.

Der Erste Senat erklärte, das Interesse der Behörden an der Verfolgung von Straftaten dürfe grundsätzlich nicht hinter den Recherchen der Medien zurückstehen. Eine Handy-Überwachung sei aber nicht bei jeder Strafverfolgung gerechtfertigt. So müssten die Behörden einen konkreten Tatverdacht für das Vorliegen einer schweren Straftat haben. Ebenso müsse sicher sein, dass der Journalist mit dem mutmaßlichen Straftäter Kontakt hat. Das Gericht definierte allerdings nicht, was besonders schweren Straftaten sind.

Die Journalisten hatten Beschwerde eingelegt, nachdem sie von der Überwachung ihrer Handys erfahren hatten. Einer der Reporter hatte für das ZDF über den Pleite gegangenen Bauunternehmer Jürgen Schneider recherchiert. Schneider war von der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Steuerhinterziehung gesucht und später in den USA festgenommen worden.

Außerdem hatte eine "Stern"-Reporterin geklagt, die Kontakt zu dem mutmaßlichen Linksextremisten Hans-Joachim Klein geknüpft hatte. Die Verbindungsdaten ihrer Telefonate führten schließlich zur Festnahme Kleins in Frankreich. Zu diesen Fällen erklärte das Gericht, hier sei die Überwachung gerechtfertigt gewesen, weil die Behörden schwere Straftaten verfolgt hätten.

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