Karlsruhe - Der zweite Senat des Gerichts lehnte den Eilantrag der FDP am Dienstagabend ab. Eine mündliche Verhandlung wurde nicht anberaumt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Abend mit. Die FDP hatte nach eigenen Angaben die Klage angestrengt, um den deutschen Soldaten in den Nato-Aufklärungsflugzeugen mehr rechtliche Sicherheit zu geben.
Zuletzt hatte die Bundesregierung in einer Stellungnahme ihre Auffassung bekräftigt, dass es sich bei den Awacs-Einsätzen der Nato um eine rein defensive Luftraumüberwachung für die Türkei handele. Die rot-grüne Koalition hatte aber angekündigt, für den Fall eines massiven Einmarsches türkischer Truppen in den Irak dies als aktiven Kriegseintritt des Nato-Partners Türkei zu werten und die Bundeswehr-Soldaten abzuziehen.
Verteidigungsminister Peter Struck hat im Namen der Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Das Gericht habe mit der Abweisung der Klage bestätigt, dass die Regierung klar im Rahmen ihrer Regierungskompetenz und ihrer Bündnisverpflichtungen über den Einsatz entscheiden könne, sagte er in Berlin.
Trotz der Abweisung ihrer Klage hat sich die FDP-Fraktion zufrieden gezeigt. Die Entscheidung bringe Rechtssicherheit für die Soldaten der Bundeswehr für ihren Einsatz in den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei, erklärten Fraktionschef Wolfgang Gerhardt und Parteichef Guido Westerwelle am Dienstagabend in Berlin. Das Gericht habe sich den Argumenten der FDP nicht verschlossen, sondern im Eilverfahren eine Abwägungsentscheidung getroffen.
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