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23.05.2003
 

Urabstimmung

Grüne heben Trennung von Amt und Mandat auf

Die Grünen lockern ihr umstrittenes Prinzip der Trennung von Parteiamt und Abgeordnetenmandat. Dies entschied die Parteibasis in einer Urabstimmung.

Hamburg - Die Trennung von Amt und Mandat ist nach der Abstimmung der Basis jedoch nicht total aufgehoben. Zwei Drittel der Teilnehmer votierten dafür, dass künftig zwei der sechs Vorstandsmitglieder ein Abgeordnetenmandat innehaben dürfen.

An der zweiten Urabstimmung in der Geschichte der Grünen beteiligten sich 56,6 Prozent der rund 43.500 Parteimitglieder. Von ihnen stimmten 66,9 Prozent für die Lockerung der Trennung von Amt und Mandat. 32,1 Prozent stimmten dagegen und knapp ein Prozent enthielt sich.

Das strikte Verbot für Grünen-Parteifunktionäre an der Bundesspitze, neben dem Parteiamt auch ein Abgeordnetenmandat anzunehmen, galt seit der Gründung der Partei im Jahr 1980. Bei mehreren Parteitagen war die Lockerung oder Aufhebung des Prinzips in den vergangenen Jahren knapp gescheitert.

Bei der Urabstimmung an der Basis reichte eine einfache Mehrheit für die Entscheidung. Bei den Parteitagen war dagegen eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Zu spät kommt die Entscheidung für die früheren Parteichefs Claudia Roth und Fritz Kuhn. Sie mussten ihr Parteiamt abgeben, um ihr Bundestagsmandat wahrzunehmen.

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