Von Susanne Amann
Berlin - Nicht nur die USA haben gezögert, die Fotos der beiden getöteten Saddam-Söhne Udai und Kussei zu veröffentlichen. Um das festzustellen, genügt ein Blick in die deutschen Tageszeitungen vom Freitag: Während die einen die Fotos groß und in Farbe abdruckten, beschränkten sich andere Zeitungen auf die schlichte Textmeldung. Wieder andere druckten die Fotos nur im hinteren Teil oder behalfen sich mit einem Bild, auf dem ein Fernseher zu sehen ist, in dem die Fotos gezeigt werden. Die sehr unterschiedliche Behandlung in den Medien zeige, so der Medienwissenschaftler Siegfried Weischenberg, dass man es hier mit einem ethischen Grenzfall zu tun habe.
Die Veröffentlichung der Fotos hat für Aufsehen gesorgt. Denn: Eigentlich verbieten die Genfer Konventionen die Darstellung von Kriegsgefangenen. Noch während des Irakkriegs hatte US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld deshalb die Veröffentlichung toter und gefangener US-Soldaten durch das irakische Fernsehen moralisch verurteilt. Jetzt verteidigt er das gleiche Vorgehen mit der "ungewöhnlichen Situation" im Irak. Diese Argumentation sei situativ, sagt Weischenberg. "Ethik darf aber nicht situativ argumentieren".
Das Problem ist: Im Fall der toten Brüder ist nicht klar, ob sie unter den Schutz der Genfer Konventionen fallen. Zwar heißt es hier in Artikel 13 eindeutig: "Die Gefangenen sind vor öffentlicher Neugier, etwa dem "Zurschaustellen", zu schützen". "Wir sind aber nicht sicher, ob die beiden toten Brüder als Kriegstote gelten", sagt Antonella Notari, Sprecherin des Internationalen Roten Kreuzes in Genf. Denn über ihren Status innerhalb der irakischen Armee ist nichts bekannt.
"Wenn sie Mitglieder der irakischen Armee waren, dann gelten sie als Kombattanten und fallen damit unter den Schutz der Konventionen", sagt Hans-Joachim Heintze, Dozent am Institut für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht in Bochum. Das gelte dann auch für tote Kriegsgefangene. Gleichzeitig gilt: "Selbst wenn Udai und Kussei Hussein nicht als klassische Kriegsgefangene gelten, gibt es immer noch die allgemeinen Menschenrechte". Die schützten die Würde des Menschen - und würden durch den Kriegszustand nicht einfach aufgehoben.
Die Amerikaner verteidigen die Veröffentlichung mit dem Wunsch nach einer "Befriedung" des Irak. Ob die auf diese Weise aber erreicht wird, ist fraglich. Die von Washington benutzte "Körpersprache" sei für den Prozess der Demokratisierung im Irak "nicht gerade sehr positiv", kritisierte Freimut Duve, Medienbeauftragter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die beiden Hussein-Söhne nun auch als Opfer angesehen würden.
"Fairer Gerichtsprozess hätte mehr gebracht"
Auch Heintze lässt dieses Argument nicht gelten. "Die Amerikaner hätten die Fotos auch nur dem neu eingerichteten irakischen Übergangsrat zeigen können. Das hätte gereicht, um nach außen glaubwürdig zu versichern, dass die beiden wirklich tot sind." Ebenso wie Duve hält er die Tötung der Saddam-Söhne insgesamt für fragwürdig: "Ein fairer Gerichtsprozess hätte erheblich mehr zur Befriedung des Landes beigetragen."
Das sieht der Medienwissenschaftler Weischenberg anders. Der Gesichtspunkt, dass mit den Fotos der Tod der Brüder dokumentiert werde, sei nicht von der Hand zu weisen. Aber: In dem Spannungsverhältnis zwischen Informationspflicht und Menschenwürde sei das "Wie" der Veröffentlichung von großer Bedeutung. "Auch Verbrecher haben eine Menschenwürde", so Weischenberg. Deshalb müsse bei einer Veröffentlichung der Dokumentationscharakter im Vordergrund stehen und die Präsentation ohne Häme oder Triumph erfolgen. Weischenberg: "Pressefotos dürfen nicht als Kriegstrophäen missbraucht werden."
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