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27.07.2003
 

Abschiebung in Folterländer

Grundloses Vertrauen

Von Dietmar Hipp

Rechtsexperten üben scharfe Kritik an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein mutmaßlicher Betrüger nach Indien ausgeliefert werden darf, obwohl dort laut einem Lagebericht des Auswärtigen Amtes Verdächtige häufig gefoltert werden.

Das Verfassungsgericht vertraut vor allem darauf, dass aus einem 2001 unterzeichneten deutsch-indischen Auslieferungsvertrag "Rechtspflichten für die Republik Indien in Bezug auf die Achtung des menschenrechtlichen Mindeststandards" erwachsen; damit drohe von Deutschland ausgelieferten Personen prinzipiell keine konkrete Gefahr der Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung.

Nach Ansicht von Völkerstrafrechtsexperten ist Indien in dem Abkommen solche Verpflichtungen aber keineswegs eingegangen. In dem Vertragswerk findet sich zwar eine Klausel, wonach Deutschland aus menschenrechtlichen Erwägungen eine Auslieferung ablehnen dürfte. Daraus zu schließen, dass die indischen Behörden sich automatisch verpflichten, nicht zu foltern, wenn ausgeliefert wird, sei "höchst merkwürdig" und "ein argumentativer Zirkelschluss", so der Salzburger Spezialist für Auslieferungsrecht, Otto Lagodny.

Deutschland müsse sich stattdessen von Indien in jedem Einzelfall zusichern lassen, dass menschenrechtliche Mindeststandards eingehalten werden und deutsche Botschaftsvertreter dies jederzeit kontrollieren dürfen.

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