Von Dietmar Hipp
Das Verfassungsgericht vertraut vor allem darauf, dass aus einem 2001 unterzeichneten deutsch-indischen Auslieferungsvertrag "Rechtspflichten für die Republik Indien in Bezug auf die Achtung des menschenrechtlichen Mindeststandards" erwachsen; damit drohe von Deutschland ausgelieferten Personen prinzipiell keine konkrete Gefahr der Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung.
Nach Ansicht von Völkerstrafrechtsexperten ist Indien in dem Abkommen solche Verpflichtungen aber keineswegs eingegangen. In dem Vertragswerk findet sich zwar eine Klausel, wonach Deutschland aus menschenrechtlichen Erwägungen eine Auslieferung ablehnen dürfte. Daraus zu schließen, dass die indischen Behörden sich automatisch verpflichten, nicht zu foltern, wenn ausgeliefert wird, sei "höchst merkwürdig" und "ein argumentativer Zirkelschluss", so der Salzburger Spezialist für Auslieferungsrecht, Otto Lagodny.
Deutschland müsse sich stattdessen von Indien in jedem Einzelfall zusichern lassen, dass menschenrechtliche Mindeststandards eingehalten werden und deutsche Botschaftsvertreter dies jederzeit kontrollieren dürfen.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH