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30.07.2003
 

Arbeitslosengeld II

Die Reform kostet den Bund Milliarden

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird den Bundeshaushalt offenbar mit zweistelligen Milliardensummen zusätzlich belasten. Abgefangen werden soll das laut einem Zeitungsbericht dadurch, dass der Bund künftig einen höheren Anteil der Umsatzsteuer kassiert - zu Lasten der Länder.

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen künftig zusammengefasst werden
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DDP

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen künftig zusammengefasst werden

Berlin - Das "Handelsblatt" berichtet, Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) wolle den Bundeshaushalt durch die Reform mit 26,6 Milliarden Euro jährlich belasten. Das ist mehr als das Doppelte der bislang für Arbeitslosenhilfe ausgegebenen Summe.

Weiter heißt es in dem Bericht, eine Sprecherin Clements habe die Zahlen als "erste Modellrechnungen" bezeichnet. Grund für die Belastungssumme sei, dass der Bundeshaushalt neben dem neuen Arbeitslosengeld II, das die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige ersetzen soll, auch die Sozialabgaben für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger übernehmen müsse. Zudem müssten über den Etat von Finanzminister Hans Eichel (SPD) künftig auch Kosten der neuen Job-Center erstattet werden.

Die "Financial Times Deutschland" berichtet ergänzend, die Bundesregierung plane zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes II den Bundesanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten der Länder zu erhöhen: 2004 um 3,3 Prozent und ab 2005 um 7,2 Prozent. Dies bedeute eine Zusatzlast für die Länder ab 2005 von jährlich rund zehn Milliarden Euro.

Bislang geht das Umsatzsteuervolumen von jährlich etwa 140 Milliarden Euro knapp zur Hälfte an den Bund und die Länder, einen kleinen Teil von gut zwei Prozent erhalten zudem die Kommunen. Der Anteil des Bundes solle nach den Plänen der Regierung von 2005 an auf 56,8 nach jetzt 49,6 Prozent steigen, heißt es in der "FTD".

Vor allem reichen Bundesländern entgingen durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer Einnahmen in Milliardenhöhe, schreibt das Blatt. Bayern würde nach einer ersten überschlägigen Rechnung des Deutschen Landkreistages im Jahr 2005 etwa 1,2 Milliarden Euro einbüßen. Länder wie Bremen oder Berlin mit einer relativ hohen Zahl von Sozialhilfeempfängern würden dagegen weniger stark belastet.

Beide Zeitungen beriefen sich auf den ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. Die Bundesregierung will die Gesetzentwürfe für ausstehenden Teile ihrer Reformen am Arbeitsmarkt am 13. August im Kabinett beraten. In Kraft treten sollen die Reformen zum Umbau der Bundesanstalt für Arbeit sowie zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach bisherigen Plänen zum Jahreswechsel.

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