Karlsruhe/Hamburg - Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne erwartet werden, dass Regierungsmitglieder derartigen Angriffen standhalten und hierauf mit politischen Mitteln reagieren, sagte Frauke-Katrin Scheuten.
Der Drohung fehle das "besondere Gewicht" und "die spezifische staatsgefährdende Zwangswirkung", betonte Scheuten. Es könne erwartet werden, "dass Mitglieder der Regierung eines Landes derartigen Angriffen standhalten und hierauf mit politischen Mitteln reagieren", fügte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinzu.
Schill hatte Bürgermeister Beust nach dessen Angaben damit gedroht, eine angebliche homosexuelle Beziehung des Bürgermeisters zu Justizsenator Roger Kusch (CDU) zu enthüllen. Auslöser für den Bruch zwischen dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter war die Affäre um Innenstaatsrat Walter Wellinghausen, dem eine unzulässige Nebentätigkeit vorgeworfen worden war. Beust hatte ohne Rücksprache mit Schill entschieden, Wellinghausen in den einstweiligen Ruhestand zu schicken.
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